Gesetzgebung

Landtag: Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für strengeres Abgeordnetenrecht

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Die Beschäftigung von Verwandten durch die Abgeordneten wird künftig gesetzlich ausgeschlossen: Die Vertreter der Fraktionen von CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten heute im Verfassungsausschuss in einem gemeinsamen Änderungsantrag dafür, dass mit Wirkung zum 1. Juni 2013 die Volksvertreter keine Familienmitglieder bis zum vierten Verwandtschaftsgrad mehr anstellen dürfen. Das betrifft auch Cousinen und Vettern. Lediglich den FREIEN WÄHLERN ging das Verbot in diesem Punkt zu weit: Sie plädierten in einem zweiten Änderungsvertrag für ein Verbot nur bis zum dritten Verwandtschaftsgrad, konnten sich hier aber nicht durchsetzen. Insgesamt stimmte das Gremium damit Änderungen im Abgeordnetenrecht zu, die zu klaren Regeln bei der Beschäftigung von Mitarbeitern und mehr Transparenz bei Nebeneinkünften führen.

Änderungen des Art. 8 des Abgeordnetengesetzes sehen vor, dass die Kosten für Verträge künftig nicht mehr erstattungsfähig sind, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit dem Abgeordneten im vierten Grad verwandt oder verschwägert ist oder war. Bei Verträgen mit Personen, die mit einem anderen Volksvertreter verwandt bzw. verschwägert sind oder waren, soll es beim dritten Grad bleiben.

Die Abrechnung der Gehälter der Abgeordnetenmitarbeiter soll künftig – wie beim Deutschen Bundestag – durch die Parlamentsverwaltung erfolgen. Dies soll auch für die Abrechnung von Dienst- und Werkverträge gelten. Als Verwaltungshilfe bzw. Servicestelle wird in Bayern damit künftig das Landtagsamt die Gehälter im Namen der Abgeordneten abrechnen.

Änderungen in Art. 4 des Abgeordnetengesetzes legen außerdem die gesetzlichen Grundlagen für mehr Transparenz. So sollen die Abgeordneten verpflichtet werden, bestimmte Tätigkeiten nicht nur anzuzeigen, sondern zugleich auch die Höhe der daraus bezogenen Einkünfte oberhalb festgelegter Mindestbeträge offenzulegen. Auch bei der Veröffentlichung von Zuwendungen soll ein Gleichklang mit der Regelung im Deutschen Bundestag hergestellt werden.

Vertreter aller fünf Fraktionen zeigten sich im Verfassungsausschuss erfreut und erleichtert über das nun gemeinsame Vorgehen bei der Verschärfung des Abgeordnetenrechts:

„Wir freuen uns, dass wir so weit einen parteiübergreifenden Konsens hinbekommen haben“, erklärte Margarete Bause, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, bei den Endberatungen im Ausschuss.

Von einer „klaren Linie“ bzw. „einem guten Signal“ sprachen Petra Guttenberger (CSU) und Dr. Andreas Fischer (FDP). Aus der Sicht von Ausschussvorsitzendem Franz Schindler (SPD) wäre es nicht notwendig gewesen, in dieser Schärfe gegen die Beschäftigung von Familienangehörigen und nahen Verwandten vorzugehen, wenn allen Abgeordneten inklusive Kabinettsmitgliedern bewusst gewesen wäre, „dass man das nicht tut“. Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) unterstrich die gemeinsame Position aller fünf Fraktionen bei der künftigen Offenlegung der Nebeneinkünfte und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Lediglich die Ausdehnung des Beschäftigungsverbots auf Verwandte vierten Grades geht aus Sicht der FREIEN WÄHLER zu weit.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 16.05.2013 (kh)