Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Rechtsanspruch auf Krippenplatz – Kommunen suchen pragmatische Lösungen

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„Die Kommunen haben mit Hochdruck gebaut, sie haben alles unternommen, um Erzieherinnen und Erzieher zu gewinnen. Bayerns Kommunen haben alles getan, was in ihren finanziellen und personellen Möglichkeiten steht, um genügend Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Trotz aller Anstrengungen laufen gerade Kommunen in Ballungsräumen Gefahr, dass sich der Rechtsanspruch der Kinder auf einen Betreuungsplatz bis zum 1. August 2013 nicht in vollem Umfang erfüllen lässt. Klagen sind nicht auszuschließen, denn es gibt schon Eltern und Anwälte, die sich rüsten. Die Kommunen suchen pragmatische Lösungen, um die Betreuung für Kinder zwischen ein und drei Jahren zu schultern,“ sagt der zweite stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Ismanings Bürgermeister Michael Sedlmair.

Sedlmair weiter: „Gerade in größeren Städten und im Großraum von Ballungsgebieten ist der Platzbedarf besonders hoch, hier fehlt qualifiziertes Personal. Der Stellenmarkt ist wie leer gefegt. Wegen hoher Mietkosten und hoher Lebenshaltungskosten sind Fachkräfte kaum bereit, in teure Boom-Regionen zu ziehen. Gerade in Regionen mit hohen Immobilienpreisen fehlen auch Grundstücke oder geeignete Gebäude für neue Kinderkrippen.“

Sedlmair: „Die Ursache des Problems liegt im Jahr 2007: Ohne Beteiligung der Kommunen haben Bund und Länder beim Krippengipfel des Bundes schöne Ziele samt Rechtsanspruch formuliert. Bund und Länder haben Segnungen versprochen, aber nur wenig an die Umsetzbarkeit gedacht. Vor sechs Jahren sind die Ausbaukosten zu niedrig angesetzt worden und der tatsächliche Ausbaubedarf wurde unterschätzt.“

Nun besteht die Gefahr, dass Städte und Gemeinden ab August 2013 von Eltern mit Klagen und Forderungen nach Schadensersatz rechnen müssen, ohne dass sie eine realistische Möglichkeit gehabt hätten, ausreichend Betreuungsplätze einzurichten. Die damals als durchschnittliche Zielmarke angenommene Bundesquote von 35 Prozent zur Versorgung von Kindern unter drei Jahren bis zum 1. August 2013 wird erheblich überschritten, sowohl im Landesdurchschnitt als auch in besonders betroffenen Städten. Der Bedarf an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren erheblich stärker gestiegen, als noch vor wenigen Jahren gedacht worden ist – vor allem in den größeren Städten ist mit Betreuungsquoten zu rechnen mit über 40 Prozent wie in Augsburg, von über 50 Prozent wie in München oder Nürnberg. In Ballungsräumen dürfte der Bedarf inzwischen bei 40 bis 60 Prozent liegen. Der Ausbau der Kinderbetreuung hat bei den Kommunen Priorität. Dies war selbst in Zeiten so, als das Geld knapp war.

Sedlmair: „Die Kommunen haben das Angebot für Kinder unter drei Jahren kräftig erweitert. Die Kommunen haben kräftig mit angepackt, so dass Bayern aus der Schlusslichtposition unter den Bundesländern nach vorne rücken konnte. Bayern ist das Bundesland, in dem am schnellsten gebaut wurde. Der Freistaat hat nicht zuletzt mit Hilfe der Vorleistung der bayerischen Städte und Gemeinden aufgeholt.“

Im Jahr 2006 betrug der Versorgungsgrad landesweit 7 Prozent, im Jahr 2011 sind es 24 Prozent: Aktuell gibt es in Bayern rund 100.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Das Bayerische Sozialministerium geht davon aus, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ab 2013 rund 110.000 Plätze notwendig sein werden; das wäre eine durchschnittliche Versorgungsquote von 36 Prozent. Allerdings schwankt der Bedarf in den Städten Bayerns zwischen unter 30 bis zu 60 Prozent.

Sedlmair: „Die Kommunen tragen einen Großteil der Kosten. Bei den Investitionskosten für den Bau neuer Krippen haben Bund und Freistaat die Kommunen bislang gut unterstützt. Bei den Betriebskosten unterstützen uns Bund und Freistaat bislang zu wenig. Investitionskosten fallen einmalig an, Betriebskosten schlagen sich jährlich in den kommunalen Haushalten nieder, etwa für Personal, Heizung und Reinigung. Daher muss endlich eine bessere Betriebskostenförderung erfolgen. Bei den Investitionskosten brauchen wir eine Fortsetzung der bisherigen Förderung. Der Freistaat muss das bis Ende 2014 laufende Bund-Land-Förderprogramm weiter führen.“

Sedlmair: „Bund und Länder haben ohne Beteiligung der Kommunen einen Rechtsanspruch formuliert, nun dürfen sich Bund und Länder nicht vor den Kosten drücken. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung der Betriebskosten: Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollten sich Bund, Freistaat und Kommunen die Kosten teilen.“

Bayerischer Städtetag, PM v. 17.05.2013