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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Landtagspräsidentin nimmt zu aktueller Diskussion um Verwandten-Beschäftigung Stellung

17. Mai 2013 by Klaus Kohnen

Gründliche Prüfung braucht Zeit 

„Am 15. Mai 2013 hat der Oberste Rechnungshof seine Prüftätigkeit in der Landtagsverwaltung aufgenommen. Im Hinblick auf die Auskunfts- und Vorlageverpflichtung, die das Landtagsamt aufgrund der laufenden Prüfung dem ORH gegenüber zu erfüllen hat, bitte ich um Verständnis, dass Presseanfragen, deren Beantwortung erst nach zeitaufwendigem Aktenstudium erfolgen könnte, zurückgestellt werden. Ich halte es auch im Interesse der Öffentlichkeit für angemessen, dass zunächst der mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestattete Oberste Rechnungshof in die Lage versetzt wird, seine in Artikel 80 Absatz 1 Satz 2 der Bayerischen Verfassung vorgesehene Prüftätigkeit in der von ihm vorgegebenen Art und Weise aufzunehmen.

Ich bin mir des hohen Stellenwerts der Pressefreiheit bewusst. Selbstverständlich ist insbesondere dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, ein berechtigtes Informationsinteresse der Presse und der Bevölkerung gegeben. Ich bitte zu bedenken, dass die Pressefreiheit dort ihre Grenzen findet, wo ansonsten andere gleichrangige Verfassungsrechtsgüter – etwa die allgemeinen Persönlichkeitsrechtsrechte Dritter – unzulässig eingeschränkt würden.

In der aktuellen Diskussion bitte ich einfach um Zeit, damit die Verwaltung die Unterlagen zu Sachverhalten, die mindestens 13 Jahre, in manchen Fällen sogar bis in die 1990-er Jahre zurückreichen, sichten und prüfen kann. In vielen Fällen müssen die Unterlagen auch erst von den Abgeordneten beschafft werden. Deshalb kann ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht bestätigen, ob tatsächlich 34 Abgeordnete kurz vor dem Inkrafttreten der Altfallregelung zum 1. Dezember 2000 noch Verträge mit Familienangehörigen abgeschlossen haben.

Wie aufwendig die Prüfung ist, möchte ich an einem Beispiel deutlich machen: Wir haben einen Fall, in dem ein Abgeordneter im Herbst 2000 einen Arbeitsvertrag mit seiner Frau wieder aufgenommen hat, der 1998 schon einmal bestanden hat und unterbrochen wurde. Das bedeutet, dass die offenen Fragen erst nach gründlicher Prüfung beantwortet werden können.“

Bayerischer Landtag, PM v. 17.05.2013 (hw)

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