Gesetzgebung

Staatskanzlei: Erklärung des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Thomas Kreuzer

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„Ministerpräsident Horst Seehofer hat mit den Kabinettsmitgliedern Helmut Brunner, Gerhard Eck und Bernd Sibler persönliche Gespräche geführt. Die Beschäftigung der Ehefrauen des Staatsministers und der beiden Staatssekretäre ab dem Jahr 2000 war in allen drei Fällen rechtmäßig; alle drei Beschäftigungsverhältnisse wurden vor der Änderung der Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Verwandten zum 1. Dezember 2000 begründet. In allen drei Fällen gibt es darüber hinaus keine Anhaltspunkte für ein Verhalten, das persönliche Konsequenzen nach sich ziehen müsste. Die drei Kabinettsmitglieder haben sich gegenüber der Öffentlichkeit zu den jeweiligen individuellen Umständen der Beschäftigung ihrer Ehefrauen erklärt und zugleich deutlich gemacht, dass sie aus heutiger Sicht die Beschäftigung ihrer Ehefrauen als unangemessen beurteilen.

Die Umstände der drei Fälle sind umfassend aufgeklärt und in der Öffentlichkeit transparent dargelegt worden. Die politische Fairness gebietet es, jeden einzelnen Fall der früheren Beschäftigung von Angehörigen durch Mitglieder des Landtags individuell zu bewerten. Für die Zukunft gibt es jetzt klare Regelungen, die jegliche Wiederholungsgefahr ausschließen.“

Staatskanzlei, PM v. 22.05.2013