Gesetzgebung

StMAS: Pflegeversicherung muss endlich Demenz angemessen erfassen – Pflegepolitik

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„Die Soziale Pflegeversicherung, die vor allem die körperliche Pflege gewährleisten soll, erfasst Demenzerkrankungen bislang völlig unzureichend. Das Problem ist seit langem bekannt und wird zunehmend drängender: Nach aktuellen Studien werden zukünftig nahezu jede zweite Frau und fast jeder dritte Mann von Demenz betroffen sein. Wir müssen deswegen jetzt endlich die richtigen Weichen stellen und den Demenzbetroffenen und ihren Angehörigen genau die Leistungen zukommen lassen, die sie brauchen. Auch wenn der Bund mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz für diese Personengruppe bereits einiges verbessert hat, darf hiermit nicht Schluss sein. Der durch den Bundesgesundheitsminister eingesetzte Expertenbeirat muss noch in dieser Legislaturperiode seinen Bericht vorlegen, damit gewährleistet ist, dass dieses wichtige Projekt unmittelbar nach der Bundestagswahl umgesetzt werden kann“, so heute Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer.

Haderthauer weiter: „Der Handlungsbedarf ist klar: Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen in der Pflegeversicherung berücksichtigt, sondern auch kognitive und geistige Beeinträchtigungen. Es bedarf einer Verbesserung der Betreuungsleistungen, einer flexiblen Ausgestaltung des Leistungsrechts, damit der Einzelne sein Pflegearrangement nach individuellen Bedürfnissen gestalten kann und Angebote, die pflegende Angehörige entlasten. Ich erwarte mir von dem Beirat wichtige Anstöße für die politische Diskussion.“

Am 1. März 2012 hat der vom Bundesgesundheitsminister eingesetzte Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs die Arbeit aufgenommen. In ihm sind unter dem Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB und Herrn K.-Dieter Voß alle maßgeblichen Organisationen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Pflege vertreten.

StMAS, PM v. 22.05.2013