Gesetzgebung

StMJV: Deutscher Mietertag in München

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Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute auf dem Deutschen Mietertag in München über die wichtigsten wohnungspolitischen Initiativen der Bayerischen Staatsregierung berichtet.

„Im Rahmen unserer „Initiative Wohnungspolitik“ packen wir die Herausforderungen am bayerischen Wohnungsmarkt mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen an“, so Merk.“Dabei geht es um soziale Gerechtigkeit. Und um den Schutz der „eigenen“, wenn auch gemieteten vier Wände! Auf der anderen Seite geht es um die Frage, was Eigentum zählt. Wir wollen diese Interessen in ein faires Gleichgewicht bringen. Von der Wohnraumförderung über das Bau- und Steuerrecht bis hin zum Mietrecht haben wir an etlichen Stellschrauben gedreht, um die Lage auf dem Mietmarkt zu entspannen.“

Für das Mietrecht hat die Ministerin hervorgehoben, dass seit dem 1. Mai 2013 Umgehungen des Kündigungsschutzes über gesellschaftsrechtliche Konstruktionen nach dem sog. „Münchener Modell“ nicht mehr möglich sind.

Merk: „Diese Regelung beruht auf einem Vorstoß Bayerns. Hier haben wir unser Ziel erreicht: Der Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum ist jetzt deutlich verbessert!“

Auch hat die Bayerische Staatsregierung frühzeitig beschlossen, von der durch das Mietrechtsänderungsgesetz neu geschaffenen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Gebrauch zu machen.

Merk: „Für  die Landeshauptstadt München haben wir schon im April auf meinen Vorschlag hin eine sogenannte Kappungsgrenzesenkungsverordnung beschlossen. Weil wir schnell waren, konnte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – nämlich zum 15. Mai 2013 – in Kraft treten“.

Dabei handle es sich aber nur um einen ersten Schritt.

„Voraussichtlich noch im Sommer werden wir weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel in die Verordnung aufnehmen können“, so Merk. „Was die Senkung der Kappungsgrenze angeht, liegt Bayern damit bundesweit an der Spitze!“

Abschließend hat die Ministerin betont, dass der Prozess, die Lage auf dem Wohnungsmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, weitergehen muss:

„Wir haben schon viel erreicht. Aber wir sind noch nicht am Ende unserer Überlegungen. Etwa im Bereich der Miethöhe bei Neuvermietungen oder der Begrenzung der Maklerprovision sollten wir über weitere Maßnahmen diskutieren.“

StMJV, PM v. 24.05.2013