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StMI: Integrationsmanagement bayerischer Ausländerbehörden

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Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger hat in Bayern einen hohen Stellenwert. Ihre Förderung ist nach dem Aufenthaltsgesetz auch eine Aufgabe der Ausländerbehörden. Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Beisein des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer, das Integrationsmanagement der bayerischen Ausländerbehörden vorgestellt und näher erläutert.

„Bei der Integration gilt das Prinzip des Förderns und Forderns. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind für eine erfolgreiche Integration unverzichtbar. Deshalb fördern und fordern unsere Ausländerbehörden den Erwerb der deutschen Sprache.“

Zu ihrer Unterstützung hat das Innenministerium das Konzept ‚Integrationsmanagement bei den Ausländerbehörden‘ erarbeitet. Zentrale Koordinierungsstelle ist der 2011 gegründete Arbeitskreis „Integrationsmanagement“, dem neben dem Innenministerium insbesondere Ausländerbehörden aus allen bayerischen Regierungsbezirken angehören.

Dem Erwerb der deutschen Sprache dienen vor allem die Integrationskurse. Neuzuwanderer aus Nicht-EU-Staaten mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht haben einen Anspruch auf Teilnahme. Insgesamt wurden in Bayern im Jahr 2012 19.798 Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs neu erteilt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht für Ausländer, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Herrmann: „Die bayerischen Ausländerbehörden haben im vergangenen Jahr insgesamt 6.660 Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Davon waren 6.466 Neuzuwanderer und 194 Ausländer, die sich schon länger bei uns aufhalten (sog. Altzuwanderer). Das zeigt: Unsere Ausländerbehörden nehmen den gesetzlichen Auftrag zur Integrationsförderung sehr ernst.“

Die Ausländerbehörden können bei Integrationsverweigerern auch Sanktionsmaßnahmen verhängen. Die Möglichkeiten reichen von der bloßen Androhung möglicher Maßnahmen bis hin zur tatsächlichen Verhängung eines Bußgeldes wegen nicht ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs. Meist ist aber schon die Androhung von Sanktionen ausreichend, um eine Teilnahme am Integrationskurs zu erreichen.

Der Innenminister: „Im Jahr 2012 haben die bayerischen Ausländerbehörden in 1.389 Fällen Sanktionsmaßnahmen angedroht. Aber lediglich in 45 Fällen mussten Bußgeldbescheide wegen nicht ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs erlassen werden. Und nur in 33 Fällen war es notwendig ein Zwangsgeld zu verhängen.“

Zudem besteht seit 2011 die Möglichkeit, bei nicht erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs die Aufenthaltserlaubnis auf höchstens ein Jahr zu befristen. Hiervon machten im Jahr 2012 die bayerischen Ausländerbehörden 2.703 Mal Gebrauch.

„Insgesamt wird deutlich: Die Möglichkeit, die Nichtteilnahme am Integrationskurs ahnden zu können, ist ein wichtiges Vollzugsinstrument“, so Herrmann.

Bei der Pressekonferenz gratulierte der Innenminister acht ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen bayerischen Regierungsbezirken, die in besonders vorbildlicher Weise an Integrationskursen teilgenommen und sie mit Erfolg bestanden haben. Sie stammen aus Vietnam, Russland, dem Kosovo, aus Ägypten und aus Kap Verde.

Joachim Herrmann: „Mit viel Motivation, Fleiß und Begeisterung haben sie beim Besuch der Integrationskurse Durchhaltevermögen gezeigt und sich der Herausforderung höchst erfolgreich gestellt. Sie haben bewiesen, dass der Wille zur Integration ganz entscheidend ist. Mit dem Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift haben sie die Eintrittskarte in unser gesellschaftliches Leben gelöst. Hierzu gratuliere ich ihnen herzlich.“

StMI, PM v. 28.05.2013