Gesetzgebung

StMAS: Menschen mit Sehbehinderung mehr Teilhabe ermöglichen – Sehbehindertentag

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„Eine überwältigende Zahl von Sinneseindrücken wird über die Augen wahrgenommen. Eine starke Sehbehinderung bedeutet daher für die betroffenen Menschen nicht selten eine große Einschränkung der Teilhabe an der Gemeinschaft. Hinzu kommt, dass in unserer zunehmend visualisierten Umwelt die Anforderungen an das Sehen immer größer werden. Im Sinne der Inklusion müssen wir es sehbehinderten Menschen ermöglichen, ein selbstbestimmtes und möglichst selbstständiges Leben in der Mitte der Gesellschaft führen zu können. Dafür müssen wir die nötigen Strukturen durch moderne Unterstützungsleistungen schaffen, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden und ihre Wünsche berücksichtigen“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute mit Blick auf den bundesweiten Sehbehindertentag am 6. Juni 2013.

Haderthauer weiter: „Leider ist noch viel zu wenig darüber bekannt, wie schlechtes Sehen das Leben älterer Menschen beeinträchtigt, wie man mit einer Sehbehinderung gut umgehen kann und wie überhaupt eine Sehbehinderung erkannt wird. Deswegen fördern wir ein Modellprojekt der Blindeninstitutsstiftung und der Low-Vision-Stiftung in stationären Altenpflegeeinrichtungen in den kommenden Jahren mit einem Betrag von 300.000 Euro. Das Projekt reicht von einer interdisziplinären Beurteilung des Sehens über Fortbildungen von Pflegekräften bis hin zur Berücksichtigung dementieller Erkrankungen und der Vernetzung verschiedenster Fachdisziplinen und Institutionen.“

Handlungsbedarf besteht laut Sozialministerin Haderthauer auch beim Thema Taubblindheit.

Haderthauer: „Taubblindheit bedeutet mehr als die Summe von ‚taub‘ und ‚blind‘. Taubblinde Menschen sind in ihrer Kommunikation und Mobilität erheblich beeinträchtigt und bedürfen daher besonderer Unterstützung. Um ihrer Situation besser gerecht zu werden, hat sich Bayern für die Einführung eines eigenständigen Merkzeichens ‚TBI‘ im Schwerbehindertenausweis stark gemacht und einen entsprechenden Beschluss auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Herbst letzten Jahres herbeigeführt. Der Bund muss den Ball jetzt aufnehmen und das neue Merkzeichen für taubblinde Menschen einführen.“

Näheres zum Modellprojekt auf www.blindeninstitut.de/de/die-stiftung/projekt-sehen-im-alter.

StMAS, PM v. 05.06.2013

Redaktionelle Anmerkung: Siehe auch den in der parlamentarischen Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Blindengeldgesetzes, der für taubblinde Menschen ein Blindengeld in doppelter Höhe vorsieht. Der Gesetzentwurf wird hier kurz vorgestellt.