Gesetzgebung

StMI: Gewalt gegen Polizeibeamte

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Innenminister Joachim Herrmann zur Entwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamte 2012: Weiterhin auf bedenklich hohem Niveau – Statistisch immer noch jeder dritte Beamte betroffen – Maßnahmen zum Schutz der Polizisten werden ausgebaut

„Es gibt keine Entwarnung: Unsere Polizistinnen und Polizisten in Bayern sind nach wie vor sehr häufig gewalttätigen Angriffen auf bedenklich hohem Niveau ausgesetzt.“

Mit diesen Worten hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den heutigen Bericht des Landespolizeipräsidenten Waldemar Kindler zur Gewalt gegen Polizeibeamte im Innenausschuss des Bayerischen Landtags kommentiert. So waren 2012 mit 13.989 Polizisten zwar vier Prozent weniger Beamte von physischer und psychischer Gewalt betroffen, als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg aber die Zahl der verletzten Polizisten um über vier Prozent auf knapp 2.000.

„Insgesamt wurde statistisch auch 2012 immer noch jeder dritte bayerische Polizeibeamte während des Dienstes beleidigt, bespuckt, bedroht, geschlagen oder getreten“, betonte Herrmann.

In Bayern gab es im Jahr 2012 6.732 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte (minus 2,6 Prozent).

„Das ist nur ein leichter Rückgang, nachdem 2011 die Fallzahlen um zehn Prozent auf 6.909 Fälle gestiegen sind“, erklärte der Innenminister.

Das Gros der gewalttätigen Übergriffe gegen Polizeibeamte fand an Wochenenden und zur Nachtzeit vor allem in größeren Städten statt. Dreiviertel der 5.775 überwiegend männlichen Gewalttäter waren zuvor schon polizeilich in Erscheinung getreten.

„Über 73 Prozent der Gewalttäter standen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss“, so Herrmann weiter. „Umso wichtiger ist, dass der Landtag den Gesetzentwurf der Staatsregierung schnellstmöglich verabschiedet, damit Gemeinden auf bestimmten öffentlichen Flächen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr den Alkoholkonsum verbieten können.“

Besonders erschreckend seien für Herrmann die zehn versuchten Tötungsdelikte im Jahr 2012. Der Innenminister erinnerte dabei auch an den brutalen Mord an Polizeihauptmeister Mathias Vieth Ende Oktober 2011 in Augsburg und an die zwei Polizisten, die erst kürzlich in Geltendorf von einem Straftäter beschossen wurden. Nur durch ihre Schutzwesten wurden die beiden Beamten vor schlimmeren Verletzungen bewahrt.

Herrmann betonte: „Das beweist einmal mehr, wie gefährlich der Polizeidienst sein kann. Wir werden deshalb unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten noch weiter ausbauen.“

Laut Herrmann finden die statistischen Erkenntnisse zur Gewalt gegen Polizeibeamte zusammen mit den Analysen von Experten fortlaufend Eingang in die polizeiliche Praxis. So werde die Aus- und Fortbildung der Bayerischen Polizei ständig fortentwickelt. Dazu kommen spezielle örtliche Einsatzkonzeptionen vor allem in Bereichen mit auffälliger Häufung von Gewalt gegen Polizisten. Eine besondere Bedeutung habe für Herrmann die gute Ausrüstung der Polizisten:

„Beispielsweise haben wir den geschlossenen Einsatzeinheiten der Bayerischen Polizei eine Schlag- und Stichschutzausrüstung sowie einen speziellen Schutzhandschuh zur Verfügung gestellt. Daneben beabsichtigen wir, die ballistischen Überziehschutzwesten in allen Streifenfahrzeugen um einen Oberarm- und Schulterschutz sowie um einen ballistischen Helm zu ergänzen.“

Einen sehr hohen Stellenwert räume der Innenminister auch dem dienstlichen Rechtsschutz, der psychologischen Betreuung und der Unfallfürsorge für die betroffenen Polizisten ein.

„Ich freue mich, dass meine langjährige Forderung, Schmerzensgeldansprüche gegen Vorleistung an den Freistaat abzutreten, möglicherweise schon bald gesetzlich geregelt werden kann“, so Herrmann. „Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat dazu bereits grünes Licht gegeben.“

Ebenfalls begrüße Herrmann, dass das bayerische Finanzministerium mittlerweile die Bagatellgrenze von bisher 75 Euro bei Gewaltakten Dritter nicht mehr anwende.

StMI, PM v. 05.06.2013