Gesetzgebung

Landtag: Sozialausschuss – Weniger Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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Wer in Bayern lebt und im Ausland einen Beruf gelernt hat, soll in diesem auch arbeiten können. Um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu erleichtern, hat der Sozialausschuss einem entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zugestimmt. Auf Bundesebene ist eine solche Regelung bereits seit einem Jahr in Kraft. Für alle landesrechtlich geregelten Berufe müssen die Länder eigene Gesetze erlassen. Das gilt zum Beispiel für soziale Berufe.

Das bayerische Gesetz nütze sowohl den Arbeitssuchenden, die in ihren erlernten Berufen arbeiten können, als auch dem Freistaat, der den Fachkräftemangel beheben müsse, sagte Gudrun Brendel-Fischer (CSU). Der bayerische Gesetzesentwurf schließe sich dem Bundesrecht an und solle sich von diesem möglichst wenig unterscheiden. Die meisten Antragsteller kämen aus Rumänien, danach folgten Menschen aus Polen, der Türkei und Russland.

Die Opposition begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich. Er sei froh, dass die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nun endlich auf den Weg gebracht werde, sagte Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD). Seine Partei habe bereits vor drei Jahren eine Initiative angestoßen, die von den Regierungsparteien mehrfach abgelehnt worden sei. Nun endlich erkenne auch die CSU an, dass Zuwanderung notwendig sei.

Der Gesetzentwurf sei ein Fortschritt, sagte Grünen-Sprecherin Renate Ackermann. Denn damit werde anerkannt, dass die Menschen, die nach Bayern kommen, nicht nur Bittsteller seien. Doch die Hürden für die Antragstellung seien noch immer zu hoch. Sie betonte, wie wichtig vor allem die Beratung durch interkulturell geschultes Personal sei.

Die SPD brachte drei Änderungsanträge ein, die Bündnis 90/Grüne unterstützte: Die Oppositionsparteien wollten nicht, dass die Antragsteller selbst ergänzende Unterlagen zum Inhalt ihrer Ausbildung einreichen müssen und die Dauer ihrer Praktika sollten sie nicht in Tagen nachweisen müssen. Außerdem wollte die SPD einen Anspruch auf Beratung in das Gesetz schreiben. Diese Anträge wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.

Die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen zur Qualifikation anzufordern, sei lediglich eine Kann-Regelung, betonte Brendel-Fischer. Manchmal gebe es eben auch zweifelhafte Fälle. Die Forderung nach einem Praktikums-Nachweis stehe so im Bundesgesetz. Gerade im sozialen Bereich und in der Pflege sei es wichtig zu wissen, wie viel praktische Erfahrung jemand habe. Beratungsangebote seien ausreichend, eine Forderung nach einem Anspruch darauf würde das Gesetz nur unnötig auffüllen.

Maßgeblich sei immer der deutsche Abschluss, hieß es auch von Seiten der Staatsregierung: In der Sozialen Arbeit müssten deutsche Absolventen 100 Tage Praxis nachweisen, sagte Gabriela Lerch-Wolfrum. Verlange man dies von ausländischen Bewerbern nicht, diskriminiere man die deutschen. Wer als Sozialpädagoge arbeiten wolle, müsse nun einmal bestimmte Qualifikationen mitbringen. Nicht über den Entwurf abgestimmt haben die FREIEN WÄHLER, deren Vertreter Prof. Peter Bauer nicht an der Sitzung teilnehmen konnte.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 06.06.2013 (Anna Schmid)

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