Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Merk zu den neu beschlossenen Maßnahmen gegen Zwangsprostitution

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„Ein wichtiges Signal für die Opfer – aber dabei dürfen wir nicht stehen bleiben!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht in den aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsprostitution (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten, BT-Drs. 17/13706; PDF, 212 KB) ein wichtiges Signal gegen die menschenverachtende Ausbeutung von Frauen, die mitten in Deutschland stattfindet.

„Bei einer „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Bordellbetreiber und der Möglichkeit von Auflagen für den Betrieb eines Bordells darf man aber nicht stehen bleiben“, so Merk.

„Zwangsprostitution und Menschenhandel sind nicht nur ein gewerberechtliches, sondern ein strafrechtliches Phänomen.“

Merk fordert weiterhin, die durch das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 eingeführten Strafmilderungen bei Zwangsprostitution und Menschenhandel rückgängig zu machen.

„Seit dem Prostitutionsgesetz ist das Fördern der Prostitution nicht mehr strafbar. Profitiert haben davon ausschließlich die Zuhälter und Bordellbetreiber. Denn den Strafverfolgungsbehörden fehlt seitdem häufig die Möglichkeit, Durchsuchungsbeschlüsse für das traditionell konspirative Rotlichtmilieu zu erwirken. Damit sind die Chancen, dort auch Fälle von Menschenhandel aufzudecken, extrem gesunken. Diese Reform war ein Danaergeschenk an die Frauen, das wir dringend rückgängig machen müssen!“

StMJV, PM v. 06.06.2013

Anmerkung: Zur Themenseite „Prostitution“ des BMFSFJ: hier.