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StMWIVT: Hochwasser-Soforthilfen auch für Gewerbebetriebe

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Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel hat erreicht, dass die Hilfsmaßnahmen auch auf hochwassergeschädigte Unternehmen ausgeweitet werden.

„Auf meine Initiative hin gibt es das Sofortgeld für Hochwasserschäden, das das bayerische Kabinett gestern beschlossen hat, auch für Gewerbebetriebe und Freiberufler. Die Soforthilfe für Unternehmen beträgt 5.000 Euro und steht Betrieben bis 50 Mitarbeitern zur Verfügung. Damit wollen wir unseren Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe leisten“, erklärt Hessel.

Die Staatssekretärin fügt hinzu, dass diese Mittel zur Ersatzbeschaffung von Betriebsvermögen dienen.

„Die Kreisverwaltungsbehörden organisieren die Auszahlung in enger Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden. Denn Sofortgeld ist kein ‚Später‘-Geld. Betroffene können die Leistung mit sehr geringem Aufwand ab heute beantragen. Eine schnelle Abwicklung ist gewährleistet“, betont Hessel.

Zudem weist die Staatssekretärin darauf hin, dass unabhängig vom Sofortgeld die weiteren Leistungen vom Hilfspaket der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch genommen werden können. Für die bayerische Wirtschaft habe das Wirtschaftsministerium ein Soforthilfeprogramm aufgelegt.

„Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern erhalten bei einer Schadenshöhe von über 5.000 Euro 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro und bei existenzgefährdeten Betrieben sogar 200.000 Euro“, erläutert Hessel.

Die Abwicklung erfolge durch die Kreisverwaltungsbehörden und sei auf nicht-versicherbare Schäden beschränkt. Das Programm enthalte für besondere Fälle einen Härtefonds. Darüber hinaus stünden auch steuerliche Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung.

Laut Hessel kann die Wirtschaft auch von ergänzenden Hilfen des Bundes profitieren. Hierzu gehöre auch die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Zu den Voraussetzungen beraten die Arbeitsagenturen und haben schnelle und unkomplizierte Mittelbewilligung zugesichert.

StMWFK, PM v. 06.06.2013