Gesetzgebung

StMJV: Regulierung von Investmentfonds

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Zu der heutigen Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk:

„Mit dem Gesetz unterstellen wir geschlossene Investmentfonds und ihre Verwalter einer deutlich strengeren Finanzaufsicht. Das verbessert den Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Bayern wird dem Gesetzentwurf daher zustimmen, auch wenn wir uns in einzelnen Bereichen weitergehende Vorgaben und weniger Ausnahmen gewünscht hätten.“

Vor allem als Steuersparmodelle aufgelegte geschlossene Fonds haben sich in der Vergangenheit immer wieder als riskant und verlustreich erwiesen.

„Mit der gesetzlichen Neuregelung ist nun künftig ausgeschlossen, dass Anleger bei Verlusten der Investmentgesellschaft persönlich haften und Nachschüsse auf ihre Einlage leisten müssen“, so Merk.

Kritisch sieht die Ministerin jedoch, dass in letzter Minute noch einige Ausnahmen in das Gesetz aufgenommen wurden. Zum Beispiel gelten wesentliche Anforderungen an Investmentfonds nicht für Beteiligungsmodelle bis zu einem Volumen von 100 Millionen Euro, wenn diese in der Rechtsform der Genossenschaft betrieben werden.

Merk: „Ich sehe durchaus Gefahren für die Anleger, wenn Anlagemodelle in Form einer Genossenschaft fast vollständig von der Regulierung ausgenommen werden, nicht einmal einen Verkaufsprospekt vorlegen müssen und keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Zwar hat die Ausnahmeregelung dabei vor allem lokale Beteiligungsmodelle beispielsweise für Windkraftanlagen oder Solarparks im Auge. Die Freigrenze von 100 Millionen Euro geht aber über das durchschnittliche Finanzvolumen von Bürgerbeteiligungsprojekten deutlich hinaus. Auch die Möglichkeit für geschlossene Fonds, in einer Anfangsphase von 18 Monaten unbegrenzt Kredite aufzunehmen, erhöht die Risiken der Anleger.“

StMJV, PM v. 07.06.2013