• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Pschierer: Freiwilliges Engagement stärken – Steuerliche Verbesserungen und Bürokratieabbau für Vereine

10. Juni 2013 by Klaus Kohnen

Ohne Ehrenamt wäre das gesellschaftliche Leben in Bayern ärmer.

„Die bayerischen Vereine leisten einen enorm wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das erkennen wir an. Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes ist ein richtiger Schritt, die Vereine zu unterstützen und Vereinsarbeit zu erleichtern“, sagte Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer am Montag (10.6.) auf der Informationsveranstaltung zur Vereinsbesteuerung in Hof.

Das Ehrenamtspaket sieht u.a. die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro jährlich und der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro vor. Zudem werden mit dem Gesetz bürokratische Hemmnisse abgebaut.

„Ein klares Signal der Anerkennung der Arbeit der Ehrenamtlichen und ihrer Organisationen“, freute sich Pschierer.

In Deutschland engagiert sich jeder Dritte ehrenamtlich. Bayernweit sind rund 4,5 Millionen Menschen in ihrer Freizeit freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen aktiv. Auch in Hof und Umgebung herrscht ein reges Vereinsleben. Es gibt im Finanzamtsbezirk Hof rund 1.800 Vereine aus verschiedensten Bereichen wie Sozialarbeit, Sport, Kultur, Bildung und Heimatpflege.

„Menschen, die bereit sind, in Vereinen Verantwortung zu übernehmen, sind wichtiger denn je, denn sie vermitteln Werte, die für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind“, lobte Pschierer und bedankte sich für deren wertvolle Arbeit.

Die 2011 vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe „Vereinsbesteuerung“ zeigt Vereinen in Fachvorträgen Möglichkeiten auf, wie sie steuerliche Schwierigkeiten vermeiden und Vergünstigungen nutzen können. Im Vordergrund stehen dabei die Vorteile der Gemeinnützigkeit, wie beispielsweise eine weitgehende Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die teilweise Umsatzsteuerfreiheit, die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen sowie die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale.

„Den Vereinen bietet der Abend eine einmalige Gelegenheit, sich über grundsätzliche und aktuelle Themen rund um Steuern und Vereine zu informieren“, betonte Pschierer.

Die neuen Regelungen im Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Neben der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wurde auch die zivilrechtliche Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen beschränkt. Diese haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem erleichtern einfachere steuerliche Regelungen die Vereinsarbeit. So wird zum Beispiel die Frist zur Mittelverwendung um ein Jahr verlängert, die Bildung einer freien Rücklage erleichtert und eine Wiederbeschaffungsrücklage gesetzlich verankert.

StMF, PM v. 10.06.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Ehrenamt, Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GemEntBG)

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juni 2013
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
« Mai   Jul »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in