Gesetzgebung

StMF: Mietpreisbegrenzung bei Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg

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„Bei der Stadibau GmbH und der Siedlungswerk Nürnberg GmbH gilt ab sofort die Mietpreisbegrenzung von 15 Prozent“, erklärte Dr. Markus Söder, Finanzminister. „Damit erweitern wir den Mieterschutz durch die neue Kappungsgrenze vor allem auf die Stadt Nürnberg – unabhängig von der Beschlussfassung der Stadt!“ betonte Söder.

Die Bayerische Staatsregierung hat vor kurzem die Grundlagen für Mietpreisbegrenzungen durch Absenkung der gesetzlichen Kappungsgrenze geschaffen. In Gebieten, in denen es an Wohnraum fehlt, sollen maximal 15 Prozent Mieterhöhung (bisher 20 Prozent) innerhalb von drei Jahren zulässig sein. In einem nächsten Schritt sollen über die Sofortmaßnahme für München hinaus die Mieter in weiteren bayerischen Städten und Gemeinden mit Wohnungsmangel von dieser Schutzmaßnahme profitieren können. Voraussetzung ist allerdings ein entsprechender Antrag der Kommune.

Bei den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften Stadibau GmbH und Siedlungswerk Nürnberg GmbH gilt die Mietpreisbegrenzung schon jetzt – unabhängig von einem Gemeinde-/Stadtratsbeschluss. Das erfasst vor allem die Stadt Nürnberg.

StMF, PM v. 10.06.2013