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StMJV: Untersuchungsausschuss M. – Merk weist heutige Vorwürfe der Opposition als üble Diffamierung zurück

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist die Vorwürfe der Opposition gegen im Anschluss an die heutigen Vernehmungen im Untersuchungsausschuss mit allem Nachdruck zurück:

„Die Vorwürfe sind vollkommen haltlos. Der Text des Berichts lag mir – auf meine Anforderung – am 9. November 2012 vor. Mein Bericht im Rechtsausschuss am 8. März 2012 basierte auf der zutreffenden Auswertung des Revisionsberichts durch die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen – wie das in solchen Fällen üblich ist. Es bestand kein Anlass, an der Richtigkeit der Bewertung der Staatsanwaltschaft zu zweifeln. Das Justizministerium ist eben nicht eine weitere übergeordnete Staatsanwaltschaft, die in Berichtsfällen die Details des Verfahrens nochmals prüft. Es muss sich auf die Expertise der spezialisierten Staatsanwaltschaft verlassen können. Dass es dies auch in diesem Fall zurecht tat, bestätigt die spätere Überprüfung durch den General und das Ministerium, wonach die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden war.“

Eine weitere Nebelkerze der Opposition stellt die pauschale, durch nichts belegte Behauptung dar, die Ministerin habe bereits Ende 2011 Kenntnisse über „Ungereimtheiten“ im Fall M. gehabt.

„Die Opposition bleibt jeden Beleg für diese Behauptung schuldig.“

StMJV, PM v. 10.06.2013