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Staatskanzlei: Hochwasserhilfen für den Mittelstand

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Wirtschaftsstaatssekretärin Hessel: „Der bayerische Mittelstand kann sich auf uns verlassen“

Von dem Sofortgeld für Hochwassergeschädigte profitiert auch der bayerische Mittelstand. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel betonte:

„Das Sofortgeld für Hochwasserschäden gibt es auch für Gewerbebetriebe und Freiberufler. Es beträgt 5.000 Euro und steht Betrieben bis 50 Mitarbeitern zur Verfügung – das bedeutet schnelle und unbürokratische Hilfe für Bayerns Mittelstand. Schon seit dem 6. Juni wird das Sofortgeld von den Kreisverwaltungsbehörden ausgezahlt.“

Zudem greift das Soforthilfeprogramm für Unternehmen. Bei Schadenshöhe von über 5.000 Euro erhalten Unternehmen mit einer Größe von bis zu 500 Mitarbeitern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen erstattet. Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro und bei existenzgefährdeten Betrieben sogar 200.000 Euro. Die Abwicklung nehmen ebenfalls die Kreisverwaltungsbehörden vor. Das Programm ist auf nicht-versicherbare Schäden beschränkt. Für besondere Notlagen steht unseren Unternehmen der Härtefonds der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung.

Ergänzend dazu wird die LfA Förderbank Bayern in dieser Woche in ihrem Mittelstandskreditprogramm Sonderkonditionen für hochwassergeschädigte Unternehmen einführen. Die Vorzugskonditionen reichen von einer Erhöhung der Haftungsfreistellung auf 80 Prozent und der Einbeziehung von Ersatzinvestitionen in die Förderung bis hin zur Lockerung der Vorbeginnklausel. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Vorhaben bei triftigen Gründen schon vor Einreichung eines Förderantrags beginnen können.

Hessel erklärte: „Wir schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel aus, um unseren Unternehmern zu helfen.“

Zudem könne die bayerische Wirtschaft von ergänzenden Hilfen des Bundes profitieren, betonte Hessel. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Beschäftigten wegen der Hochwasserschäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Die Arbeitsagenturen stehen den Unternehmen dazu als Berater zur Seite und sichern schnelle und unkomplizierte Mittelbewilligung zu.

Staatskanzlei, PM v. 11.06.2013