Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Beate Merk fordert Videoübertragungen im Strafverfahren

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zieht die rechtspolitischen Konsequenzen aus der Diskussion um Videoübertragungen im NSU-Prozess. Bayern wird auf der morgen beginnenden Justizministerkonferenz in Perl-Nennig (Saarland) einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Erweiterung der Öffentlichkeit von Prozessen vorsieht.

„Mein Vorschlag ist: Wir müssen dem Gericht die Möglichkeit geben, öffentlichkeitswirksame Gerichtsverhandlungen für Medienvertreter per Video in einen anderen Raum des Verhandlungsgebäudes zu übertragen.“

Dadurch soll die Justiz nach den Worten der Ministerin stärker in die Lage versetzt werden, sich dem Informationszeitalter zu stellen.

Die Öffentlichkeit darf aber nach Merk nicht grenzenlos ausgeweitet werden.

„Wir wollen nicht, dass Prozesse zu Medienspektakeln werden und Prozessbeteiligte sich nicht mehr an der Wahrheitsfindung, sondern an den Kameras orientieren. Hier gilt es, eine Balance zu finden.“

Die Ministerin hält daher anderweitige Vorschläge, die eine Aufzeichnung oder gar eine Direktübertragung einer Verhandlung oder einzelner Teile der Verhandlung an eine unbegrenzte Öffentlichkeit vorsehen, für weniger zielführend.

„Hier müssen wir vielmehr die besondere Rolle der Presse und der Medien als Vermittler von Informationen sehen“, so Merk.

Die Übertragung speziell für Medienvertreter sei deshalb der geeignete Weg.

„Aber das sind Dinge, die nun auf der Justizministerkonferenz zu diskutieren sind“.

Bayern sei selbstverständlich auch bereit, in einer Arbeitsgruppe daran mit zu wirken, konkrete Vorschläge auf den Weg zu bringen.

StMJV, PM v. 11.06.2013