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StMJV: Justizministerin weist Darstellungen zu Tweet einer „M.-Unterstützerin“ zurück

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Zu aktuellen Meldungen, eine Frau Prof. Ursula G. habe Besuch von der Polizei bekommen, weil sie sich über das Netzwerk Twitter für G. M. eingesetzt habe, erklärt das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Die Meldung trifft nicht zu. In Wahrheit verhielt es sich so, dass am 23. Mai 2013 im Justizministerium ein besorgtes Schreiben eines Anwalts einging, dass es möglicherweise zu Störungen bei einer Veranstaltung mit Frau Staatsministerin Dr. Merk kommen könne. Dieses Schreiben wurde vom Justizministerium dem Begleitschutz von Frau Staatsministerin übergeben, um darauf vorbereitet zu sein. Der Fall M. hat weder in dem Schreiben noch in der Veranstaltung eine Rolle gespielt.

Ob und ggf. wie die Polizei im Vorfeld der Veranstaltung präventivpolizeilich tätig geworden ist, entzieht sich der Kenntnis des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

StMJV, PM v. 11.06.2013