Gesetzgebung

StMUG: Zeitdruck für Reservekapazitäten wächst

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Versorgungssicherheit in Süddeutschland muss gewährleistet werden / Bund muss sich einigen

Der Bund muss zügig eine verlässliche Rechtsgrundlage für Investitionen in Reservekapazitäten schaffen. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber im Hinblick auf die anstehende Befassung des Bundeskabinetts mit der sogenannten Reservekraftwerksverordnung:

„Aus Sicht Bayerns besteht sofortiger Handlungsbedarf für die Beschaffung einer Netzreserve. Jetzt ist eine schnellstmögliche Einigung im Bundeskabinett erforderlich.“

In der neuen Verordnung soll die Beschaffung einer Netzreserve festgelegt werden, mit der die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in Süddeutschland sichergestellt wird. Sollte der Bedarf nicht über bestehende Anlagen gewährleistet werden, sind im Ausnahmefall auch neue Anlagen erforderlich. Dafür besteht in Bayern durch die Abschaltung der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld Ende 2015 und Gundremmingen B Ende 2017 mit einer Gesamtleistung von 2,7 GW großer Bedarf. Die Ausschreibung, Planung, Genehmigung, Errichtung und Inbetriebnahme dieser neuen Kraftwerkskapazitäten der Netzreserve erfordert jedoch größeren zeitlichen Vorlauf.

„Unsere Aufgabe ist es, gravierende Risiken für die Stromnetzstabilität in Deutschland zu vermeiden. Dabei stehen wir unter Zeitdruck. Deshalb muss die Feststellung des Bedarfs an neuen Netzreservekapazitäten durch die Bundesnetzagentur noch im Juli dieses Jahres erfolgen. Um eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen, wird Bayern mögliche Investoren optimal begleiten. Bayern ist startklar“, so Huber.

Derzeit werden keine Reservekraftwerke errichtet, da sie nur vergleichsweise wenige Stunden im Jahr laufen. Das führt dazu, dass die Kraftwerke im bestehenden Markt, in dem nur tatsächlich erzeugte Energie vergütet wird (Energy-Only-Market), nicht refinanziert werden können.

Huber: „Wir brauchen insgesamt ein neues Strommarktdesign. Der Aufbau einer Netzreserve ist eine wichtige Brückenlösung. Zukünftig darf nicht nur die produzierte und ins Netz eingespeiste elektrische Energie vergütet werden, sondern auch die Bereithaltung der Kraftwerksleistung für den Bedarfsfall muss honoriert werden.“

Bayern setzt auf eine Stromversorgung, die sicher, umweltverträglich und bezahlbar ist. Neben dem Zubau bei erneuerbaren Energien müssen dafür gleichzeitig ein zielstrebiger Ausbau der Stromnetze und vor allem Investitionen in Ersatzkapazitäten erfolgen. Bayern hat sich ehrgeizige Ziele für die Energiewende gesetzt. Bis 2021 sollen 50 Prozent des bayerischen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Bayern hat hier eine Vorreiterrolle in Deutschland: Schon heute stammen rund 35 Prozent des verbrauchten Stroms aus Ökoenergien, im Bund dagegen nur etwa 23 Prozent.

StMUG, PM v. 11.06.2013