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Bayerischer Beamtenbund: Zusatzurlaub für Hochwassergeschädigte

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Beschäftigte des Freistaats Bayern, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, können ohne Kürzung der Bezüge / des Entgelts zusätzliche Freistellungstage erhalten. Im Hinblick auf das Ausmaß der Katastrophe und die Schwere der Schäden soll hier großzügig entschieden werden, teilte das Finanzministerium mit beiliegendem Schreiben (PDF, 114 KB) mit.

Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe f der Urlaubsverordnung (UrlV) und § 29 Abs. 3 Satz 1 TV-L besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen bis zu drei Tage Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn/Arbeitgebers zu gewähren. In besonders begründeten Fällen ist auch eine weitere Freistellung möglich.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 12.06.2013