Gesetzgebung

StMUG: Regional statt zentral – in Bayern über ärztliche Versorgung vor Ort entscheiden – 3. Bayerische Versorgungskonferenz

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Bayern will die hochwertige und wohnortnahe Patientenversorgung gerade auch im ländlichen Raum auf Dauer erhalten.

„Gesundheit ist der Grundstock des Lebens. Bayerische Gesundheitspolitik ist Politik für die Menschen: Wir nehmen die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst und kümmern uns um die Versorgungsqualität in Bayern, damit der Arzt vor Ort in Zukunft nicht zum Privileg der Städte wird“, betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber bei der 3. Bayerischen Versorgungskonferenz in Landshut.

Deshalb hat sich Bayern in der jüngeren Vergangenheit vehement für das Versorgungsstrukturgesetz eingesetzt und mit Erfolg mehr Regionalität in der Gesundheitsversorgung erwirkt. Die Selbstverwaltungspartner haben in der Folge auf Landesebene mehr Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, die sich etwa in der neuen Bedarfsplanung niederschlagen. Die Bedarfsplanung bestimmt, wo welcher Arzt eine Praxis betreiben darf.

Huber: „Die Maxime heißt: regional statt zentral. In Bayern können wir besser entscheiden, wo welcher Facharzt gebraucht oder wie viele Hausärzte für die optimale Versorgung richtig sind. Das darf nicht Sache des Bundes sein.“

Mit dem neuen Bedarfsplan haben die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) und die Krankenkassen bereits erstmals einvernehmlich die regionalen Abweichungsmöglichkeiten von den bundeseinheitlichen Vorgaben genutzt und sich für die hausärztliche Versorgung auf ein generelles Verfahren für die Teilung zu großer und uneinheitlich versorgter Planungsbereiche verständigt. Als bayernweit erster Mittelbereich wird Haßfurt (Lkr. Haßberge) zukünftig in die zwei selbstständigen Bereiche Haßfurt und Ebern geteilt.

Huber: „Mit der neuen Bedarfsplanung kann zielgenauer festgelegt werden, wo ein Hausarzt tätig werden kann. Ärzte sollen sich eben nicht nur in der Stadt eines Landkreises niederlassen – sondern auch in den Randgebieten.“

In Bayern wurden bereits viele Maßnahmen ergriffen, um das hohe ärztliche Versorgungsniveau zu erhalten und weiterzuentwickeln – vor allem im ländlichen Raum.

„Eine gute Infrastruktur ist Lebensqualität, eine hochwertige ärztliche Versorgung für die Menschen vor Ort lebensnotwendig. Auch künftig werden wir Initiativen ergreifen, damit unser Bayern lebens- und liebenswert bleibt. In jeder Region“, so Huber.

Die 3. Bayerische Versorgungskonferenz in Landshut nach Regensburg und München soll den Bayerischen Vertretern im Gesundheitswesen zusammen mit politischen Mandatsträgern ein Forum zum Austausch und für eine bessere Vernetzung bieten.

Informationen gibt es auch im Internet unter www.krankenhausversorgung.bayern.de.

StMUG, PM v. 12.06.2013