Gesetzgebung

StMJV: Justizministerin Merk zum Beschluss der Justizministerkonferenz zur Videoübertragung von Gerichtsverhandlungen

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„Wir müssen die Justiz stärker in die Lage versetzen, sich dem Informationszeitalter zu stellen!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt, dass die Justizministerkonferenz in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Erweiterung der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen prüfen lassen will.

„Die Diskussion um Videoübertragungen im NSU-Prozess hat deutlich gemacht, dass die geltende Rechtslage im heutigen Informationszeitalter unbefriedigend ist. Bayern hatte das Thema deshalb auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werden uns jetzt aktiv die Arbeitsgruppe einbringen“, so Merk.

Die Ministerin hat auf der Justizministerkonferenz bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der der besonderen Rolle der Presse und Medien als Vermittler von Informationen Rechnung trägt.

Merk: „Mein Vorschlag sieht vor, dem Gericht die Möglichkeit zu geben, öffentlichkeitswirksame Gerichtsverhandlungen für Medienvertreter per Video in einen anderen Raum des Verhandlungsgebäudes zu übertragen. Wir weiten die Öffentlichkeit so auf behutsame Weise aus.“

Eine unbegrenzte Öffentlichkeit dürfe es dagegen nicht geben.

„Niemand kann wollen, dass Prozesse zu Medienereignissen werden und Prozessbeteiligte sich weniger an der Wahrheitsfindung, sondern an Kameras orientieren. Hier gilt es, eine Balance zu finden. Wir werden unsere Vorstellungen konstruktiv in die Arbeitsgruppe einbringen“, so die Ministerin.

StMJV, PM v. 13.06.2013