Gesetzgebung

StMJV: Justizministerkonferenz spricht sich auf Antrag Bayerns für bessere Verwertbarkeit von Massengentests aus

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Merk: „Wir sind es den Opfern schuldig, zur Aufklärung schwerster Straftaten auch sogenannte Beinahetreffer zu verwenden!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass sich die Justizministerkonferenz auf ihre Initiative einstimmig dafür ausgesprochen hat, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, sogenannte „Beinahetreffer“ bei Massengentests zu verwerten. Dabei geht es um Fälle, in denen solche Gentests, die zur Aufklärung bestimmter schwerer Verbrechen zulässig sind, zwar eine große Ähnlichkeit, aber keine vollständige Übereinstimmung mit der DNA-Spur am Tatort ergeben. Obwohl dies nahelegt, dass der Täter ein Verwandter des Getesteten ist, dürfen die Strafverfolgungsbehörden diese Spur nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2012 nicht weiter verfolgen.

Merk: „Gerade auch unter Berücksichtigung der Belange der Opfer ist es nicht hinnehmbar, dass unsere Ermittler hier bewusst die Augen vor erfolgversprechenden Ermittlungsansätzen verschließen müssen. Reihengentests sind von vornherein nur bei schwersten Straftaten wie etwa Gewalt- und Sexualverbrechen zulässig. Unter solchen Straftaten leiden die Opfer besonders stark – und ihre Aufklärung ist oft besonders schwierig. Wenn mit einem Beinahetreffer konkrete Hinweise auf den Täter vorliegen, muss es den Ermittlern doch erlaubt sein, diesen Hinweisen durch Nachforschungen etwa bei den Verwandten des Getesteten nachzugehen. Im Interesse der Opfer halte ich es daher für zwingend erforderlich, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Feststellung und Verwendung der Beinahetreffer für weitere Ermittlungen für zulässig erklärt. Ich freue mich, dass meine Kolleginnen und Kollegen das auch so sehen.“

StMJV, PM v. 13.06.2013