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StMWIVT: Soforthilfeprogramm für hochwassergeschädigte Gewerbebetriebe – Finanzhilfen für Unternehmen ab sofort abrufbar

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Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel hat heute den Startschuss für das Hilfsprogramm des Freistaates für hochwassergeschädigte Firmen und Angehörige Freier Berufe gegeben.

„Ab sofort können vom Hochwasser Betroffene unbürokratisch finanzielle Hilfen für die Schadensbeseitigung und den Wiederaufbau ihrer Unternehmen abrufen. Erst am Mittwoch letzter Woche hat die Staatsregierung dieses Programm beschlossen, heute geht es an den Start“, so die Staatssekretärin.

Laut Hessel zeige die schnelle Umsetzung, dass kein Betroffener mit seinem Schicksal allein gelassen werde:

„Die Unternehmen können sich darauf verlassen, dass wir in dieser schweren Zeit an ihrer Seite stehen.“

Das Soforthilfeprogramm für die bayerische Wirtschaft wurde vom Wirtschaftsministerium aufgelegt und greift für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern.

Hessel: „Betroffene Firmen erhalten bei einer Schadenshöhe von über 5.000 Euro 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen. Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro und bei existenzgefährdeten Betrieben sogar 200.000 Euro.“

Die Abwicklung erfolge durch die Kreisverwaltungsbehörden und sei auf nicht-versicherbare Schäden beschränkt. Das gesamte Hilfspaket der Bayerischen Staatsregierung für hochwassergeschädigte Gewerbeunternehmen und Freiberufler umfasse daneben ein „Sofortgeld“ von bis zu 5.000 Euro sowie für besondere Härten einen Härtefonds. Darüber hinaus stünden auch steuerliche Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung.

Hessel: „Wir flankieren die Hochwasserhilfen des Freistaats zudem durch Maßnahmen der LfA Förderbank Bayern. Hierzu gehören zum Beispiel Vorzugskonditionen im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms.“

StMWIVT, PM v. 14.06.2013