Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern setzt sich weiter intensiv sich für Belange von Menschen mit Behinderung ein

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Sozialministerin Haderthauer: „Bayern bei Inklusion auf gutem Weg“ / Behindertenbeauftragte Badura: „Inklusion ist kein Sprint, sondern ein Marathon“ / Amt der Behindertenbeauftragten wird aufgewertet

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Irmgard Badura, legte in der heutigen Sitzung ihren zweiten Tätigkeitsbericht vor. Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer lobte die Arbeit der Beauftragten:

„Menschen wie Frau Badura sind ein Gewinn, nicht nur für die Betroffenen in Bayern, sondern für ganz Bayern. Kompetent, leidenschaftlich und mit viel Herz hat sie sich in ihrer bisherigen Amtszeit im konstruktiven und vertrauensvollen Dialog mit der Bayerischen Staatsregierung für eine inklusive und teilhabegerechte Umwelt eingesetzt.“

Die Ministerin dankte der Beauftragten insbesondere für deren Anstöße und Anregungen zu Gesetzesinitiativen und Vorhaben.

Die Behindertenbeauftragte betonte in ihrem Bericht:

„Beim Thema gleichberechtigte Teilhabe von uns Menschen mit Behinderung haben wir einiges in Bewegung gebracht. In Gesetzen sind Verbesserungen beschlossen worden, aber die Umsetzung und vor allem die engagierte Zusammenarbeit der Beteiligten sind bisweilen noch schwierig. Inklusion ist eben kein Sprint, sondern ein Marathon. Mein zweiter Tätigkeitsbericht zeigt auf, wo wir Menschen mit Behinderung in verschiedenen Lebensbereichen stehen und wo wir noch hinwollen. Um ans Ziel zu gelangen, müssen nach wie vor ‚Barrieren in den Köpfen‘ fallen. Wichtig dabei ist, dass sich Menschen mit und ohne Behinderung auf gleicher Augenhöhe begegnen. Dies ist auch eine Frage des Menschenbildes und der Haltung eines jeden Einzelnen. Für dieses Umdenken setze ich mich auch weiterhin mit all meiner Kraft ein.“

Sozialministerin Haderthauer ergänzte, dass der Tätigkeitsbericht eindrucksvoll die Fülle der Aufgaben der Behindertenbeauftragten zeige:

„Frau Badura ist unverzichtbarer Berater der Staatsregierung in Fragen, welche die Menschen mit Behinderung betreffen. Deshalb ist es auch folgerichtig, das Amt der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung ab kommender Legislaturperiode als Hauptamt auszugestalten.“

Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden bereits geschaffen.

Haderthauer sieht Bayern bei der Umsetzung der Inklusion auf einem guten Weg.

„Mit dem am 12. März verabschiedeten bayerischen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention haben wir einen wichtigen Meilenstein in Richtung einer inklusiven Gesellschaft gesetzt. Diesen gilt es nun tatkräftig umzusetzen“, so die Ministerin.

Erfolgreich angestoßen habe die Bayerische Staatsregierung überdies ein Bundesleistungsgesetz auf Bundesebene, das die Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauslösen soll.

Haderthauer: „Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es auch konsequent, dass der Bund die Kosten übernimmt. Hier werden wir nicht locker lassen.“

Weitere wichtige Erfolge in der Behindertenpolitik seien die durch Bayern in Gang gesetzte bundesweite Einführung eines eigenen Merkzeichens für taubblinde Menschen sowie ein eigenes Taubblindengeld im Bayerischen Blindengeldgesetz.

„Am Herzen liegt uns aber auch die frühe Förderung. Bayern ist hier deutschlandweit führend – unsere Berufung als eines von zwei Bundesländern in die vom Bund beauftragte Expertenrunde ‚Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung‘ ist Beleg dafür. So sind wir auch das einzige Land, das für Kinder mit Behinderung in der Kinderbetreuung einen erhöhten Förderfaktor von 4,5 gewährt. Das ermöglicht eine wesentlich intensivere Betreuung und Förderung dieser Kinder.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 18.06.2013