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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Aufenthaltsbeendigungen im Jahr 2012

18. Juni 2013 by Klaus Kohnen

Innenminister Joachim Herrmann: „Ausreisepflicht muss zügig durchgesetzt werden – Verschärfung des Ausländerrechts gegenüber gewaltbereiten Extremisten notwendig“

2012 gab es in Bayern 914 Abschiebungen ausreisepflichtiger Ausländer. Dies gab Innenminister Joachim Herrmann heute bekannt.

„Eine rechtskräftig festgestellte Ausreisepflicht muss Konsequenzen haben. Wer nicht freiwillig ausreist, muss in Bayern mit seiner zügigen Abschiebung rechnen“, so Herrmann.

Die Zahl der Abschiebungen war im Jahr 2012 allerdings niedriger als in den Vorjahren (2011: 1.202, 2010: 1.171). Das entspricht dem bundesweiten Trend. Grund hierfür ist zum einen, dass Rücküberstellungen von Asylbewerbern nach Griechenland wegen der Mängel des dortigen Asylsystems ausgesetzt sind. Zum anderen sind Abschiebungen in viele Hauptherkunftsländer wie Syrien, Irak, Iran, Afghanistan und Somalia aufgrund der dortigen Situation nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Herrmann: „Bundesweit sind zum Beispiel mehr als 8.500 Iraker ausreisepflichtig. Hier müssen wir dafür sorgen, dass zumindest die Straftäter unter ihnen in den Zentralirak abgeschoben werden können. Ich bin froh, dass das Bundesinnenministerium hier jetzt seine Unterstützung zugesagt hat.“

Bei den Abschiebungen handelte es sich in 182 Fällen um abgelehnte Asylbewerber und in 223 Fällen um Überstellungen in ein anderes EU-Land, das für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Freiwillig reisten im Jahr 2012 insgesamt 2.404 abgelehnte Asylbewerber aus Bayern aus, wobei in 1.205 Fällen eine finanzielle Unterstützung aus den Bund/Länder-Programmen REAG/GARP gewährt wurde.

Der Innenminister: „Die Zahlen machen deutlich, dass für uns der Grundsatz des Vorrangs der freiwilligen Ausreise gilt.“

Ausweisungen wurden in Bayern im Jahr 2012 in 597 Fällen erlassen (2011: 725). In 367 Fällen (2011: 576) wurden die Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt. Der Verlust der Freizügigkeit wurde bei 304 EU-Bürgern festgestellt (2011: 284).

Weitere Gründe für die zurückgegangenen Zahlen bei Ausweisungen und Abschiebungen sind die immer höheren Anforderungen des europäischen Rechts und eine immer detailliertere Rechtsprechung. Dadurch werde auch die Ausweisung gefährlicher Ausländer erschwert. Innenminister Herrmann begrüßt daher den von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich unlängst vorgestellten Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts.

„Von großer Bedeutung ist hier vor allem die vorgesehene Verschärfung des Ausweisungsrechts gegenüber gewaltbereiten Extremisten, unter denen sich vor allem zahlreiche Salafisten finden. Angehörige und Unterstützer terroristischer Organisationen sind danach künftig zwingend auszuweisen. Unser demokratischer Rechtsstaat muss sich gegen Extremisten, die ihre politischen und religiösen Ziele mit Gewalt verfolgen, zur Wehr setzen.“

Herrmann wies auch auf die weiter steigenden Asylbewerberzahlen hin, die in diesem Jahr bundesweit voraussichtlich die Zahl von 100.000 übersteigen werden (2012: 77.651 Asylerst- und Folgeanträge).

„Die Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegt bei lediglich 33,5 Prozent. Von den abgelehnten Asylbewerbern wollen viele Deutschland aber nicht freiwillig wieder verlassen. Um eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zu verhindern, müssen wir deshalb unsere Anstrengungen im Bereich Rückführung weiter verstärken.“

Von zentraler Bedeutung ist für Herrmann dabei auch eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort sind mittlerweile fast 60.000 Asylverfahren anhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt mehr als acht Monate, viele Verfahren dauern länger als ein Jahr.

„Meine Forderung nach 200 zusätzlichen Stellen für das Bundesamt ist aktueller denn je. Die lange Verfahrensdauer ist für alle Beteiligten unzumutbar, gerade auch für die später anerkannten Asylbewerber“, so der Innenminister.

StMI, PM v. 18.06.2013

Zum angesprochenen Gesetzentwurf des BMI zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts:

Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, hat auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 23./24. Mai 2013 in Hannover einen bisher nicht in die Ressortabstimmung gegebenen Entwurf seines Hauses für ein „Gesetz zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts“ vorgestellt. Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs beziehen sich auf eine Verschärfung des Ausweisungsrechts gegenüber extremistischen Gefährdern, insbesondere im Hinblick auf Salafisten. Ausweisungstatbestände mit extremismusrelevantem Hintergrund sollen nach dem Entwurf künftig innerhalb des dreigliedrigen Systems der Ausweisungstatbestände hochgestuft werden, d. h. von einer Ermessens- zu einer Regel- und von einer Regel- zu einer Ist-Ausweisung. Gewaltbereite religiöse Extremisten, die Religion für ihre Zwecke missbrauchen, sollen nach dem Vorschlag zudem künftig konkret in den Ausweisungstatbeständen benannt werden. Auch die Regelung zur Überwachung ausgewiesener Gefährder soll nach dem Vorschlag überarbeitet werden, um nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern bestehende Sicherheitslücken zu schließen.

Daneben enthält der Entwurf strukturelle Anpassungen des Ausweisungsrechts vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Zudem wird ein neuer Regelausweisungsgrund vorgeschlagen, um Drittstaatsangehörige, die zum missbräuchlichen Bezug von Sozialleistungen einreisen, mit einer Wiedereinreisesperre belegen zu können.

Letztlich sollen nach dem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung abgebaut werden, z. B. durch einen Verzicht auf das Zustimmungserfordernis der Staatsanwaltschaften zur Abschiebung bei Ermittlungsverfahren wegen rein aufenthaltsrechtlicher Verstöße.

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage betreffend „Ausweisungen“ im Jahr 2012 (siehe Antwort auf Frage 18) v. 04.06.2013, BT- Drs. 17/13782 (PDF, 123 KB)

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Verwaltung Schlagwörter: Ausweisung/Abschiebung, Gesetz zur Modernisierung des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts, Handlungsfelder

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