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StMJV: Justizministerin Merk zur Kritik des Abgeordneten Schindler – „Eine bundesweite Bündelung der Verfahren lag außerhalb der rechtlichen Kompetenzen Bayerns“

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Zum Vorwurf des Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses Schindler, Ministerin und Ministerium hätten die Dimension der NSU-Morde verkannt und die entsprechenden Verfahren deshalb bundesweit nicht zusammengeführt, erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

„Es ist nicht Aufgabe des Justizministeriums oder gar der Justizministerin, sich über alle Spuren zu informieren und daraus Rückschlüsse auf die Dimension eines Verfahrens zu ziehen. Und was die Zusammenführung der Ermittlungsverfahren anbelangt, hat Bayerns Justizministerium die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die ihm zur Verfügung standen: Es hat die bayerischen Ermittlungsverfahren, die bis dahin in München und Nürnberg getrennt geführt wurden, in Nürnberg konzentriert. Dass die bundesweit mit den Mordfällen befassten Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, gemeinsam ein Sammelverfahren zu führen, nicht umgesetzt haben, ist aus heutiger Sicht zu bedauern. Eine solche bundesweite Bündelung herbeizuführen, liegt aber in der alleinigen Kompetenz der bundesweit ermittelnden Staatsanwaltschaften. Das bayerische Justizministerium hatte hierfür aus rechtlichen Gründen keine Zuständigkeit.“

StMJV, PM v. 20.06.2013