Gesetzgebung

StMELF: „Vernünftiger Kompromiss“ – Brunner zur Einigung über die Agrarreform

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Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner sieht die Einigung der EU-Agrarminister zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik als vernünftigen und tragfähigen Kompromiss.

„Meine Erwartungen sind weitgehend erfüllt“, sagte Brunner, der heuer auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz ist, in München.

Die Einigung setze gemeinsame Beschlüsse der deutschen Agrarminister um und trage dem Hauptanliegen Bayerns Rechnung, die Wettbewerbsfähigkeit bäuerlicher Familienbetriebe auch künftig abzusichern. Nach Aussage des Ministers wurden wichtige bayerische Forderungen berücksichtigt – etwa die stärkere Förderung kleinerer Betriebe durch Zuschläge auf die ersten Hektar, die praxisgerechtere Ausgestaltung der Umweltauflagen, der Verzicht auf verpflichtende Stilllegungen und die Anerkennung bereits erbrachter Umweltleistungen in Ländern wie Bayern. Auch die Verlängerung der Hopfenbeihilfe, der Zuckerquote und des Anbaustopps für Weinreben – laut Brunner alles der geschickten Verhandlungsführung von Bundesagrarministerin Ilse Aigner zu verdanken – entspreche den bayerischen und deutschen Interessen. Positiv zu werten ist nach Aussage des Ministers auch der auf 2018 verlängerte Zeitraum bei der Neufestlegung der Förderkulisse für benachteiligte Gebiete. Enttäuscht zeigte sich Brunner dagegen über die Beschlüsse zur Milch. Dass man sich noch immer nicht auf ein wirkungsvolles Sicherheitsnetz für die Zeit nach Auslaufen der Milchquote einigen konnte, sei äußerst unbefriedigend.

„Außer der Intervention haben wir nach wie vor keine krisentauglichen Instrumente, um extreme Marktschwankungen abfangen zu können“, so der Minister.

Nach der noch ausstehenden Zustimmung durch das EU-Parlament kommt es laut Brunner entscheidend auf die nationale Umsetzung der Beschlüsse in Deutschland an. Seine Vorstellungen dazu will der Minister bereits in der kommenden Woche bei einem Sondertreffen der Agrarminister in Berlin deutlich machen. Beispielhaft nannte Brunner die Aufstockung der Zahlungen an kleinere Betriebe, die Sicherung der ökologisch wertvollen Grünlandstandorte durch eine „Raufutterfresserprämie“, die Einführung einer „Kleinlandwirteregelung“, um kleinere Betriebe von Bürokratie zu entlasten, und die Festlegung von Möglichkeiten, ökologische Vorrangflächen extensiv zu nutzen – etwa durch Anbau von Eiweißpflanzen, um die Eigenversorgung der Landwirte mit Eiweißfuttermitteln zu verbessern. Den Bund sieht der Minister in der Pflicht, die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur aufzustocken, um den Rückgang der EU-Mittel bei den Förderprogrammen für den ländlichen Raum weitgehend auszugleichen.

Die EU-Kommission wird nach Aussage des Ministers durch die Agrarreform zu einer Vielzahl an Detailregelungen ermächtigt, etwa bei der Ausgestaltung des Greening. Keinesfalls dürfe dies zu einem überbordenden bürokratischen Aufwand für Landwirte und Länderverwaltungen führen. Brunner appellierte deshalb an EU-Kommissar Dacian Ciolos, bei der Ausarbeitung der Umsetzungsregeln Augenmaß zu bewahren.

StMELF, PM v. 27.06.2013