Gesetzgebung

GVBl (12/2013): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) v. 24.06.2013 wurde am 28.06.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 16.07.2013 in Kraft. Die Vorschriften über das Prüfrecht des Landesprüfungsamts für Sozialversicherung sowie die Vorschriften über Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) treten rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

GVBl 12/2013 v. 28.06.2013

Redaktioneller Hinweis: Mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache (siehe unten unter “Getaggt mit”) erhalten Sie den Gang des Gesetzgebungsverfahrens in der chronologisch korrekten Reihenfolge inklusive der im parlamentarischen Verfahren ggfls. vorgenommenen Änderungen des Ausgangsgesetzentwurfs und inklusive der zum jeweiligen Verfahrensstand ggfls. abgegebenen Stellungnahmen beteiligter Staatsministerien oder kommunaler Spitzenverbände.