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StMJV: Festveranstaltung 5 Jahre Kriminalpädagogisches Schülergremium KRIPS / Teen Court-Projekte sind Erfolgsprojekte

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Bei der Festveranstaltung der BRÜCKE e. V. zum 5-jährigen Bestehen des Kriminalpädagogischen Schülergremiums KRIPS, einem sogenannten Teen Court, hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk betont, dass die bayerischen Teen Court-Projekte Erfolgsprojekte sind:

„Unsere Teen Court-Projekte tragen das Gütesiegel mehrerer wissenschaftlicher Begleituntersuchungen. Das Augsburger Projekt hat sich dabei als Vorzeigeprojekt erwiesen!“

„Die jungen Richter investieren viel Zeit und Gespür in die Gespräche mit den Beschuldigten. Die wiederum fühlen sich gut verstanden und fair behandelt“, so die Ministerin, und dankte allen an dem Projekt Mitwirkenden.

Daher, so Merk weiter, sei die Akzeptanz der Schülergerichte bei den Beschuldigten sehr groß und die Quote der „Abbrecher“, die ihre Auflagen nicht erfüllten, sehr gering.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die Abbruchquote nur bei 3-4 % liegt. Der Anstoß für die Teen Court-Projekte kommt aus den USA. Bayern hat im Jahr 2000 in Aschaffenburg den deutschlandweit ersten Teen Court ins Leben gerufen. Inzwischen gibt es neben dem seit 2008 bestehenden Projekt in Augsburg Teen Courts in Ansbach (seit 2003), Ingolstadt (seit 2003), Memmingen (seit 2005), Landshut (seit 2010) und Dillingen (seit 2013). Noch im Sommer soll Neu-Ulm hinzukommen. Teen Courts bestehen aus jeweils drei Schülerrichtern. Sie werden sozialpädagogisch begleitet. Die Staatsanwaltschaft wählt für sie geeignete Fälle der leichten bis mittelschweren „typischen“ Jugendkriminalität aus (z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, leichte Körperverletzung; keine gefährlichen Gewalt- und Intensivtäter). Der Sachverhalt muss grundsätzlich geklärt und die Täter geständig und damit einverstanden sein. Die Schülergerichte befassen sich mittlerweile mit ca. 350 geeigneten Verfahren im Jahr. Sie vereinbaren mit dem Beschuldigten nach einem Gremiumsgespräch eine individuell zugeschnittene erzieherische Maßnahme. Nach deren Erfüllung stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein.

Bayerns Justizministerin heute in Augsburg: „Es ist ja nicht so, dass `die Jugend´ als solche immer krimineller wird. Neun von zehn Minderjährigen treten während ihrer gesamten Kindheit und Jugend strafrechtlich überhaupt nicht in Erscheinung.“

Wenn doch, gehe es bei typischen Jugenddelikten – anders als bei festgefahrenen Serien- und Gewalttätern – häufig weniger um harte Strafen als vielmehr um ein rechtzeitiges und deutliches, aber maßvolles Signal, um die jungen Täter auf den richtigen Weg zurück zu führen.

Merk: „Die bayerischen Projekte setzen auf die Überzeugungskraft Jugendlicher bei ihren straffälligen Altersgenossen, auf den direkten Draht zwischen den Jugendlichen. Häufig kann das mehr bewirken als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen!“

StMJV, PM v. 28.06.2013