Gesetzgebung

StMWIVT: Wirtschaftsminister Zeil zu Umbenennung von ‚E.ON Bayern‘ in ‚Bayernwerk‘

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Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Martin Zeil begrüßt anlässlich der zum 1. Juli in Kraft tretenden Umbenennung des ‚E.ON Bayern‘ in ‚Bayernwerk‘ dieses Bekenntnis zu Bayern und erinnert an den hohen symbolischen Gehalt dieser Namenswahl.

„Der Name ‚Bayernwerk‘ hat bei vielen Menschen im Freistaat einen guten Klang. Ich erwarte daher vom E.ON-Konzern, dass die Wiederbelebung des alten Namens nicht nur eine Marketing-Maßnahme ist, sondern auch eine Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats“, erklärt Zeil.

Natürlich seien die Monopolzeiten in der Energiewirtschaft, als das alte ‚Bayernwerk‘ mit seinen Tochterunternehmen für die Stromversorgung der meisten Teile Bayerns verantwortlich war, lange vorbei. Aber als Betreiber der Stromverteilnetze in über der Hälfte des Freistaats spiele das neue ‚Bayernwerk‘ eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Energiewende.

Der Minister betont: „Wir erwarten anhaltend große Investitionen sowie Standorttreue – und auch eine zeitnahe Abrechnung und Auszahlung von EEG-Einspeisevergütungen für die bayerischen Anlagenbetreiber.“

Zeil fügt hinzu: „Die dezentralen Stromeinspeisungen aus erneuerbaren Energien ins Netz zu integrieren und gleichzeitig weiter eine sichere Stromversorgung zu garantieren – das ist der Auftrag des Unternehmens.“

Damit dieser Auftrag erfüllt werden könne, sei aber eine Reform der staatlichen Rahmenbedingungen – etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – notwendig. Dafür sagt der Minister der Energiewirtschaft Dialogbereitschaft und Unterstützung zu.

StMWIVT, PM v. 30.06.2013