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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Landtag diskutiert Petitionsbericht der 16. Wahlperiode

2. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Es geht um landespolitische Themen – etwa die Laufzeitverkürzung von Atomkraftwerken, die Lehrerversorgung an Schulen oder die kostenfreie Ausbildung in der Altenpflege; aber auch um persönliche Angelegenheiten wie eine Aufenthaltsgenehmigung, einen Rentenbescheid, eine Baugenehmigung oder eine Beschwerde gegen das Jugendamt: Mit einer Petition kann sich jeder Bewohner Bayerns an den Bayerischen Landtag wenden. In der 16. Wahlperiode taten dies per Unterschrift über 500.000 Bürgerinnen und Bürger.

Eingaben und Beschwerden, sogenannte „Petitionen“, die beim Bayerischen Landtag eingehen, zeigen, wo die Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit bayerischen Gesetzen und Behörden „der Schuh drückt“: Mit insgesamt 11.311 Einzelpetitionen seit Herbst 2008 ging die Zahl der Eingaben im Vergleich zu den beiden vorausgegangenen Wahlperioden zwar um rund 2000 zurück; Allerdings stieg im gleichen Zeitraum die Zahl derjenigen Bürgerinnen und Bürger um über 20 Prozent, die mit ihrer Unterschrift eine Sammel- oder Massenpetition aktiv unterstützt haben. Das geht aus dem aktuellen Petitionsbericht hervor, den Hans Joachim Werner (SPD), der Vorsitzende des Petitionsausschusses, am 2. Juli 2013 im Plenum vorstellte.

Über 500.000 Bürgerinnen und Bürger waren es insgesamt, die in dieser Wahlperiode ihre Unterschrift unter eine Einzel- oder Sammelpetition gesetzt haben. Fünf Jahre zuvor waren dies insgesamt 440.000 Personen gewesen. Spitzenreiter mit über 103.000 Unterschriften bildete eine Massenpetition, die Verbesserungen im Grundschulbereich forderte. Auf besonders breite Resonanz stießen außerdem eine Eingabe zur Abschaffung der Studiengebühren und die Petition „Keine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken“, die Bürgerinnen und Bürger mit jeweils über 30.000 Unterschriften unterstützt haben.

„Dies zeigt, welche Dimension und welche Bedeutung dem Petitionswesen insgesamt zukommt“, betonte der Ausschussvorsitzende.

In teils mühevoller Kleinarbeit werden die eingereichten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und in den zuständigen Fachausschüssen darauf hin überprüft, ob sich im Sinne des Petenten etwas bewegen lässt. Dazu studieren die Mitglieder der beteiligten Ausschüsse Akten, führen Gespräche und nehmen Ortstermine – in der ablaufenden Wahlperiode waren es über 100 – in ganz Bayern wahr.

Die Chance, dass der Bitte eines Petenten positiv entsprochen wurde oder zumindest teilweise abgeholfen werden konnte, lag seit Herbst 2008 bei 25,1 Prozent. Im Durchschnitt dauerte es fünf Monate, in manchen Ausschüssen sogar nur knapp über drei Monate, bis über eine Petition entschieden wurde:

„Wer sich an den Landtag wendet, bekommt schnell Bescheid und weiß, woran er ist“, unterstrich Hans Joachim Werner in seinem Bericht.

Aus der Sicht des Ausschussvorsitzenden ist das Petitionswesen in Bayern in vielerlei Hinsicht vorbildlich. So werden, anders als in allen anderen deutschen Parlamenten, Eingaben und Beschwerden in Bayern öffentlich behandelt. Auch in elektronischer Hinsicht sieht Werner das bayerische Petitionswesen gut aufgestellt. Seit 2006 können Petitionen per E-Mail eingereicht werden. Seit 2010 gibt es zudem die elektronische Petitionsakte, auf die jedes Ausschussmitglied direkt online zugreifen kann.

In einem Punkt sieht der SPD-Politiker das bayerische Petitionswesen allerdings „hinterherhinken“: bei der Veröffentlichung von Eingaben und Beschwerden auf der Internetseite des Landtags, wenn diese von „allgemeinem Interesse“ sind. SPD, FREIE WÄHLER und Bündnis 90/Die Grünen wünschen sich dieses Instrument, die sogenannte „Öffentliche Petition“. Die beiden Regierungsfraktionen CSU und FDP lehnen die „Öffentliche Petition“ bislang jedoch ab.

Ausstrahlungskraft für die Gesetzesarbeit im Landtag

„In der nächsten Wahlperiode wird die Öffentliche Petition sicherlich ein Thema“, kündigte Sylvia Stierstorfer (CSU), die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, dazu am 2. Juli im Plenum an.

Unabhängig von dieser strittigen Frage lobte die CSU-Politikerin in ihrem Bericht die sachliche Zusammenarbeit der Ausschussmitglieder. Das Anliegen des Bürgers, nicht etwa die Parteipolitik, stünde dabei im Mittelpunkt. Vor diesem Hintergrund würden somit auch rund 90 Prozent der Entscheidungen einvernehmlich entschieden. Dietrich Freiherr von Gumppenberg würdigte ebenfalls die „humanistisch geprägte Zusammenarbeit“ im Petitionsausschuss.

Renate Ackermann (Bündnis 90/Die Grünen) und Tanja Schweiger (FREIE WÄHLER) riefen dazu auf, die Petitionen künftig noch stärker als „Hinweise“ bzw. als „Feedback“ der Wähler zu verstehen. Petitionen machten klar, „wo es hakt“ und hätten damit eine Ausstrahlungskraft für die weitere Gesetzesarbeit im Landtag.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus dem Plenum v. 02.07.2013 (Katja Helmö)

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