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Staatskanzlei: Bayerisches und Sächsisches Kabinett bekräftigen Entschlossenheit für NPD-Verbotsverfahren

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Bayerns Innenminister Herrmann: „NPD muss verboten werden – Materialsammlung von über 1.000 Seiten belegt Voraussetzungen für ein Parteiverbot“ / Sachsens Innenminister Ulbig: „Gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus konsequent vorantreiben“

Das Bayerische und das Sächsische Kabinett haben heute ihre Entschlossenheit für die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht bekräftigt.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Die NPD muss verboten werden. Unsere mehr als 1.000 Seiten umfassende Materialsammlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe belegt klar, dass bei der NPD die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegeben sind. Die NPD ist klar verfassungsfeindlich und hat eine aggressiv-kämpferische Grundhaltung. Auch die aktuellen Er-kenntnisse über die Aktivitäten der NPD untermauern diese Bewertung.“

Sachsens Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen und Bayern sind sich einig, dass ein Verbot der NPD, das auch mit einem Verbot von Nachfolgeorganisationen verbunden ist, eine erhebliche Schwächung des parteigebundenen Rechtsextremismus darstellt. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass ein Parteiverbot frühzeitige Strategien und Maßnahmen gegen das Aufkommen von Rechtsextremismus nicht ersetzen kann. Ein Verbot der NPD kann und soll eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht ersetzen. Es bedarf auch weiterhin des Engagements aller demokratischen gesellschaftlichen Akteure, um dem Rechtsextremismus durch Aufklärung und inhaltliche Diskussion die Grundlage zu entziehen.“

Der Bundesrat hatte am 14. Dezember 2012 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zu stellen. Seitdem laufen die Vorbereitungen hierfür mit Hochdruck. Bis Ende Juli 2013 wird jetzt von den Prozessbevollmächtigten ein Antragsentwurf für ein Verbotsverfahren ausgearbeitet. Dieser soll dann zwischen allen Ländern abgestimmt und danach beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Bundesregierung und Bundestag verzichten zwar auf einen eigenen Verbotsantrag. Das Bundesinnenministerium und die beteiligten Bundesbehörden unterstützen aber uneingeschränkt ein Verbotsverfahren seitens des Bundesrates.

Innenminister Joachim Herrmann zeigte sich zuversichtlich, dass das NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein wird. Zwar bestehe in einem gerichtlichen Verfahren immer ein gewisses Risiko. Auf Grund der klaren Belege werde das Bundesverfassungsgericht aber am Ende zu dem Ergebnis gelangen, dass die NPD verboten werden muss.

„Wir brauchen das klare Signal, dass für rassistische Parteien in unserer Demokratie kein Platz ist“, so Herrmann. „Es muss Schluss damit sein, dass die NPD Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält und damit ihre ideologische Propaganda betreibt. Und wir müssen zugleich staatliche Programme finanzieren, um gerade Jugendliche vor Rechtsextremisten und ihrem schädlichen Einfluss zu schützen.“

Herrmann betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Bedeutung der Prävention bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es müsse verhindert werden, dass junge Menschen überhaupt erst in die rechtsextremistische Szene geraten.

Herrmann: „Daher ist es wichtig, dass wir unsere Jugendlichen frühzeitig über den Rechtsextremismus und seine Gefahren aufklären. Die beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz angesiedelte Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) ist hier ein wichtiger Baustein. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen gegen Rechts-extremisten und ihr menschenverachtendes Gedankengut immun machen.“

Staatskanzlei, PM v. 02.07.2013