Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Evaluation des Neuen Dienstrechts in Bayern

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Am 1. Januar 2011 trat das Neue Dienstrecht in Bayern in Kraft. Der Freistaat Bayern nutzte damit umfassend als erstes Bundesland die im Rahmen der Föderalismusreform I übertragenen weitgehenden Kompetenzen im Beamtenrecht. Maßgeblich an der Entwicklung des Neuen Dienstrechts in Bayern war auch der Bayerische Beamtenbund beteiligt. Das Neue Dienstrecht in Bayern ist bundesweit als vorbildlich anerkannt. Nach rund zwei Jahren wurden die Regelungen einem „Praxistest“ unterzogen, die Ergebnisse sind in dem „Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Evaluation des Neuen Dienstrechts in Bayern“ (PDF; 9,12 MB) festgehalten. Der Bayerische Beamtenbund hat zu dem Bericht eine Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Landtag (PDF; 955 KB) abgegeben.

Bayerischer Beamtenbund, PM v. 03.07.2013