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StMUK: Einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation von Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen

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Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle informiert über Neuerungen zum Schuljahr 2013/2014

„Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Mittelschulen leisten eine sehr ambitionierte, engagierte und intensive Arbeit in der Gestaltung von Schule und Bildung für unsere jungen Menschen. An den Grund- und Mittelschulen übernehmen die Schulleitungen intensiv Aufgaben der Personalführung und -entwicklung“, betont Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

Mit mehreren einzelnen Maßnahmen kann das Ministerium die Arbeitssituation der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen weiter verbessern:

  1. Zum neuen Schuljahr 2013/2014 wird Schulleitungen, die entweder zwei Grundschulen oder zwei Mittelschulen leiten, jeweils eine zusätzliche Anrechnungsstunde gewährt.
  2. Zum neuen Schuljahr 2013/2014 behalten Schulleiter auch bei rückläufiger Schülerzahl ihrer Grund- und Mittelschule die Anzahl der Anrechnungsstunden, also der Ermäßigung ihrer Pflichtunterrichtsstunden, die ihnen im laufenden Schuljahr zustehen. Sie können damit mehr Zeit für die Leitung der Schule aufwenden. Es erfolgt eine Besitzstandswahrung auf ein Jahr.
  3. Zum neuen Schuljahr erhalten die Schulleitungen von Grund- und Mittelschulen eine zusätzliche Unterstützung von Verwaltungskräften im Umfang von 130 Verwaltungskräften. Die Richtlinien für die Zuweisung von Verwaltungsangestellten wurde überarbeitet.
  4. Bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde die Wiederbesetzungssperre für Funktionsstellen von bisher 12 Monaten auf nun 3 Monate reduziert. Neue Rektoren und Konrektoren z.B. können so früher in das entsprechende Amt mit der entsprechenden Besoldung befördert werden.
  5. Bereits ab dem Schuljahr 2012/2013 erhält z. B. jeder Verbundkoordinator oder Leiter einer großen Mittelschule eine zusätzliche Anrechnungsstunde, das bedeutet weniger Unterrichtsverpflichtung inklusive weniger Vorbereitungszeit und mehr Leitungszeit.
  6. Das Einkommen der Schulleitungen der über 3.000 Grund- und Mittelschulen in Bayern wurde ebenso wie das der Schulleitungen an Realschulen im Rahmen der Dienstrechtsreform finanziell angehoben. Schulleiter von Grund- und Mittelschulen, die vorher die Besoldungsgruppe A 12 mit Zulage hatten, wurden auf A 13 mit Zulage angehoben. Die, die vorher die Besoldungsgruppe A 13 hatten, wurden auf A 13 mit Zulage angehoben, die, die bisher nach der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage saliert worden waren, erhalten nun A 14, und die, die bisher nach A 14 besoldet wurden, erhalten A 14 mit Zulage.
  7. Schulleitungen von Grund- und Mittelschulen erhalten auch z. B. mehr Unterstützung durch Verwaltungskräfte, wenn sie gebundene Ganztagsklassen organisieren müssen. So wurde die Arbeitszeit von Verwaltungskräften an Grund- und Mittelschulen bei Ganztagsklassen um 3 Stunden je Ganztagszug im ersten Jahr ausgeweitet. Diese Zahl erhöht sich ab dem zweiten Jahr.

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hatte Anfang des Jahres 2013 mit dem Vorstand des Bayerischen Schulleitungsverbandes (BSV) über die Arbeitssituation von Schulleiterinnen und Schulleitern vor allem an den Grund- und Mittelschulen gesprochen und ihnen zugesichert, dass er sukzessive die Arbeitssituation verbessern möchte.

StMUK, PM v. 03.07.2013