Gesetzgebung

Staatskanzlei: Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie

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Europaministerin Müller: „Gute Vorzeichen für den bayerischen Schnupftabak mehren sich“

Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat bei der 102. Plenartagung des Ausschusses der Regionen in Brüssel erneut mit Nachdruck für die Herausnahme des bayerischen Schnupftabaks aus dem Anwendungsbereich des Zusatzustoffeverbots der geplanten neuen EU-Tabakprodukte-Richtlinie geworben.

Müller: „Der bayerische Schnupftabak hat aus Brüssel nichts zu befürchten – für diese gute Nachricht mehren sich jetzt die Vorzeichen. Bis die Entscheidung endgültig gefallen ist, wird sich die Bayerische Staatsregierung weiterhin intensiv für den Schnupftabak als einen wesentlichen Bestandteil bayerischer Kultur- und Lebensart einsetzen. Das Schnupfen zählt schon seit über 400 Jahren zu einer der am wenigsten umwelt- und gesundheitsschädlichen Genussformen von Tabak. Und das soll auch in Zukunft so bleiben.“

Nach den Worten der Europaministerin findet die bayerische Position, Schnupftabak aus dem Anwendungsbereich des Zusatzstoffeverbots der neuen EU-Tabakrichtlinie herauszunehmen, immer mehr offene Unterstützer.

„Inzwischen plädieren sowohl der EU-Ministerrat als auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes für eine Ausnahme für „rauchlose Tabakerzeugnisse“. Und auch der Ausschuss der Regionen hat sich jetzt diese Position zu Eigen gemacht. Wenn nun der federführende Umweltausschuss des EU-Parlaments Mitte Juli sowie das Parlamentsplenum voraussichtlich am 9. September 2013 sich dieser Haltung anschließen, sind wir am Ziel,“ so Europaministerin Müller.

Der Ausschuss der Regionen – die Vertretung der europäischen Regionen in Brüssel mit 353 Mitgliedern aus allen Regionen der Europäischen Union – hat sich bei seiner 102. Plenarsitzung am 3. und 4. Juli 2013 unter anderem mit der geplanten Neuregelungen der Tabakprodukte–Richtlinie befasst. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vorschlag von Dezember 2012 zur Überarbeitung der Richtlinie zwar kein Verbot für Schnupftabak vorgesehen. Ein Verbot sollte nach diesem ersten Vorschlag allerdings für Inhaltsstoffe gelten, die dem Tabak ein charakteristisches Aroma verleihen. Hierzu zählt grundsätzlich auch das für bayerischen Schnupftabak regelmäßig verwendete Menthol. Mit der jetzt im Raum stehenden Bereichsausnahme würde Schnupftabak überhaupt nicht unter das Zusatzstoffeverbot der neuen Tabakprodukt-Richtlinie fallen.

Staatskanzlei, PM v. 04.07.2013