Gesetzgebung

StMJV: Wohnraum muss bezahlbar sein – und zwar auch bei Neuvermietungen nach einem Mieterwechsel

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute auf dem 4. Münchner Mietgerichtstag betont, dass die Unterversorgung der Bevölkerung in den bayerischen Ballungsgebieten mit bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Problem ist.

Merk: „Die Bayerische Staatsregierung hat hier unmittelbar gehandelt. Sogar schon vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes haben wir beschlossen, von der neuen Möglichkeit zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen Gebrauch zu machen. Für die Landeshauptstadt München ist die sog. Kappungsgrenzesenkungsverordnung bereits zum 15. Mai 2013 in Kraft getreten. Voraussichtlich in wenigen Wochen werden wir weitere bayerische Städte und Gemeinden mit Wohnungsmangel in die Verordnung aufnehmen können.“

Die Ministerin weiter: „Auch jenseits der Kappungsgrenze beschäftigen uns drängende Fragen: Bisher kann die Miete bei einer Neuvermietung nach Mieterwechsel – fast – frei festgesetzt werden. Dies führt oft zu erheblichen Verteuerungen. Der Nachmieter zahlt deutlich mehr als der Vormieter. Diesen Punkt werden wir in der nächsten Legislaturperiode angehen – und zwar in einer Weise, die Investitionen nicht hemmt!“

Im Wahlprogramm von CDU und CSU für die Bundestagswahl ist insoweit Folgendes vorgesehen:

  • Die Wiedervermietungsmieten dürfen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Für Neubauten gilt eine Ausnahme.
  • Die Regelung soll nur regional gelten – dort wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Das sollen die Länder bestimmen.

Merk abschließend: „Sobald der Bund diesen Vorschlag umgesetzt hat, werden wir in einer Verordnung die betroffenen Gemeinden für Bayern festlegen – ebenso so rasch und umfassend, wie wir es jetzt bei der Kappungsgrenze tun!“

StMJV, PM v. 04.07.2013