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StMUG: Bundesrat gibt grünes Licht – Ab August 165 Millionen Euro mehr für Bayerns Krankenhäuser

5. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Gute Nachricht für die Kliniken in Bayern: Der Bundesrat hat als letzte Instanz zusätzliche Mittel für die Krankenhäuser für 2013 und 2014 abgesegnet.

„Die Entscheidung aus Berlin trägt klar die Handschrift Bayerns. Die bayerischen Krankenhäuser können ab 1. August mit rund 165 Millionen Euro rechnen. Die vielen in Bedrängnis geratenen Krankenhäuser bekommen jetzt den dringend notwendigen ,Rettungsring'“, betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber anlässlich der Entscheidung der Länderkammer am heutigen Freitag.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte sich Bayern vehement für zusätzliche Mittel für die Kliniken stark gemacht. Mit Erfolg: Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, das dem zunehmenden Missverhältnis zwischen Kosten- und Einnahmeentwicklung in den Krankenhäusern entgegenwirkt. Bundesweit gibt es insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro mehr für die Krankenhäuser.

Huber erklärte: „Es war höchste Zeit, dass der kollektive Zwangs-Mengenrabatt der Krankenhäuser wenn schon nicht abgeschafft, so doch wenigstens finanziell ausgeglichen wird. Es dürfen nicht alle Krankenhäuser darunter leiden, wenn einzelne Häuser mehr Patienten versorgen.“

Zudem werden die jüngsten Tarifsteigerungen anteilig refinanziert und gestiegene Kosten im Hygienebereich aufgefangen. Für die kommenden beiden Jahre kann bei den Preisvereinbarungen mit den Krankenkassen der sogenannte Orientierungswert, eine Messgröße für die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser, voll berücksichtigt werden.

Huber bekräftigte gleichzeitig seine Forderung nach einer nachhaltigen Verbesserung der Krankenhausfinanzierung:

„Der erste Schritt ist jetzt getan, der zweite muss noch folgen. Einmalzahlungen oder Schnellschüssen allein reichen nicht. Langfristig müssen wir das Vergütungssystem so verbessern, dass die Kliniken dauerhaft schwarze Zahlen schreiben können. Wir wollen eine menschlich-moderne Medizin, die nicht einseitig dem Spardiktat unterworfen ist. Der Freistaat steht dabei zum Wohle der Patienten Seite an Seite mit den bayerischen Kliniken.“

Bayern hat laut Huber seinen Beitrag für eine nachhaltige Finanzierung der Krankenhäuser bereits geleistet.

„Freistaat und Kommunen haben für den aktuellen Doppelhaushalt gemeinsam die Investitionskosten um 70 Millionen auf 500 Millionen Euro jährlich erhöht. Dies ist ein starkes Signal an Bayerns Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, die medizinisches und pflegerisches Fachwissen mit hohem persönlichen Einsatz beim Begleiten von Patienten in zumeist schwierigen Ausnahmesituationen vereinen.“

Seit 1972 hat der Freistaat rund 20 Milliarden Euro für Investitionen bereitgestellt. Derzeit werden 102 Krankenhaus-Bauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro finanziert.

StMUG, PM v. 05.07.2013

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung, Kliniken

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