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StMUK: Bayerns Kultusministerium zur Situation an der Privaten Fachoberschule in Schweinfurt – Private Schulen haben verfassungsrechtlich großen Gestaltungsfreiraum

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Das Bayerische Kultusministerium erklärt zu schriftlichen Prüfungen der Schülerinnen und Schüler der Privaten Fachoberschule in Schweinfurt zum Erwerb der Fachhochschulreife:

  1. Das Bayerische Kultusministerium unterstützt die Schülerinnen und Schüler der staatlich genehmigten Privaten Fachoberschule in Schweinfurt. Die Schüler der privaten Fachoberschule können grundsätzlich im Rahmen der Schulordnung auf die Staatliche Fachoberschule in der Region wechseln und hier ihren schulischen Weg fortsetzen. Gestern hatten das Kultusministerium und der Ministerialbeauftragte sowie die Staatliche Fachoberschule Schweinfurt Schüler und Eltern zu einem intensiven Beratungs- und Informationsangebot eingeladen.
  2. Der Ministerialbeauftragte für die Fachober- und Berufsoberschulen in Nordbayern prüft derzeit die Situation an dieser Schule intensiv schulaufsichtlich.
  3. Die Privatschulen genießen in Deutschland einen verfassungsrechtlich verankerten breiten pädagogischen Gestaltungsfreiraum. Die staatliche Schulaufsicht kann nur in diesem rechtlich vorgegebenen Rahmen erfolgen. Erst jüngst hatte der Verwaltungsgerichtshof München entschieden, dass der Staat selbst im Anerkennungsverfahren für private Schulen nur ein beschränktes Prüfungsrecht besitzt.
  4. Die Schulaufsicht hat Schulträger, Schulleitung und Fachlehrkräfte seit deren Gründung 2011 nachhaltig begleitet. Zu Beginn des laufenden Schuljahres hat der Ministerialbeauftragte mehrfach Schulträger, Schulleitung und Lehrkräfte über Voraussetzungen, Anforderungen und Abwicklung der Prüfungen zur Fachhochschulreife informiert und eine weiterreichende Beratung angeboten.
  5. Der Abgeordnete Günther Felbinger hatte im Landtag eine Anfrage gestellt, die ausschließlich Lehrkräfte und ein Vorgehen an der staatlich anerkannten privaten Wirtschaftsschule in Schweinfurt betraf. Die für diese private Wirtschaftsschule zuständige Regierung von Unterfranken hatte im Antwortschreiben vom 24. Januar 2013 festgestellt, dass es an dieser privaten Wirtschaftsschule keine Auffälligkeiten bei der Vermittlung der im Lehrplan vorgesehenen Inhalte gibt.

StMUK, PM v. 05.07.2013