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StMJV: Justizministerin Merk zum Ergebnis des Untersuchungsausschusses M.

9. Juli 2013 by Klaus Kohnen

„Vorwürfe haben sich nicht bestätigt / Ergebnis der Opposition ist billiges Wahlkampfmanöver“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nimmt zu den heute vorgestellten Ergebnissen des Untersuchungsausschusses M. Stellung:

„Der Mehrheitsbericht der Koalitionsfraktionen zum Untersuchungsausschuss kommt mit einer sorgfältigen und umfassenden Würdigung der Zeugenaussagen und der Akten zu dem Ergebnis, dass sich die von der Opposition erhobenen Vorwürfe sowie sämtliche Verschwörungstheorien in keiner Weise bestätigt haben“, so Merk.

„Die Entscheidungen der bayerischen Justizbehörden waren danach fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar, und die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens wurden eingehalten. Auch mir persönlich, der bayerischen Justizministerin, sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen.“

„Anders die Opposition: Sie kommt zu dem bezeichnenderweise schon vor dem Untersuchungsausschuss angekündigten Ergebnis, das politisch durch den Wahlkampf motiviert ist. Angesichts meiner Erklärungen im Ausschuss und des Ergebnisses der Beweisaufnahme ist mir das nicht verständlich. Überraschend an diesem Resultat ist das erschütternde Verständnis der Opposition von den Prinzipien unseres Rechtsstaats, vor allem der Gewaltenteilung: Eine Justizministerin soll sich bitteschön dann in die Entscheidungen unabhängiger Gerichte einmischen, wenn dies politisch opportun zu sein scheint. Und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft wird sogar in Wahlerklärungen eifrig gefordert – wenn eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft der Opposition aber nicht gefällt, fordert sie plötzlich die Ministerin auf, sie umzudrehen. Dahinter verbirgt sich eine Politik der Beliebigkeit und die Forderung nach einer politisierten Justiz – und das weise ich mit allem Nachdruck zurück. Es ist mein Ziel, dass Zweifel an der Unterbringung von Herrn M., die im Raum stehen, und die sein Schicksal betreffen, vollständig geklärt werden. Alles, was mir rechtlich dazu möglich ist, habe ich auf den Weg gebracht. Die Entscheidung liegt nun bei den Gerichten, die dazu in einem Rechtsstaat berufen sind.“

StMJV, PM v. 09.07.2013

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