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StMWIVT: Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Verbraucherproduktsicherheit – „Made in Germany“ in Gefahr

9. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil warnt vor den Gefahren für bayerische Unternehmen, die vom Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Verbraucherproduktsicherheit (PDF, 208 KB) ausgehen. Der Minister moniert, dass die Kommission in Artikel 7 des Entwurfs Warenursprungsrecht mit Verbraucherschutz verbindet.

„Regelungen zum Warenursprung haben nichts mit Verbraucherschutz zu tun, führen aber zu hohem bürokratischen Aufwand gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Das kann sogar zur Folge haben, dass Produkte nicht mehr das Qualitätssiegel ‚Made in Germany‘ führen dürfen. So stelle ich mir eine europäische Unterstützung für die einheimische Industrie nicht vor“, erklärt Zeil.

Anlässlich dieser Problematik findet heute in der Bayerischen Vertretung in Brüssel eine Veranstaltung zum Marktüberwachungs- und Verbraucherproduktesicherheitspaket der EU-Kommission (PDF, 208 KB) statt. Kooperationspartner sind dabei die Bayerischen Industrie- und Handelskammern und das EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Sicherheit von Verbraucherprodukten dient der Kommission und dem Europäischen Parlament als Hintertür, um den Unternehmen in ganz Europa neue Kennzeichnungspflichten aufzuerlegen. Unter Rückgriff auf die Regeln des so genannten nicht-präferenziellen Ursprungsrechts soll eine verpflichtende Herkunftsangabe für fast alle Produkte vorgeschrieben werden.

„Während die Aussagekraft für den Verbraucher umstritten ist, kommen auf die Unternehmen erheblicher Mehraufwand durch Recherche- und Dokumentationspflichten zu. Die Sicherheit der Produkte wird dadurch aber nicht erhöht“, kommentiert Zeil.

„Der Schutz der Verbraucher ist ein sehr wichtiges Anliegen. Durch die Vorschläge der Kommission werden aber auch die Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten aufgrund einer Vielzahl neuer Berichtspflichten eher geschwächt als gestärkt.“

Zeil begrüßt zwar das Ziel im Vorschlag zur Marktüberwachung, wonach bisher verstreute Regelungen im Nichtlebensmittelbereich zusammengeführt werden. Allerdings blieben dabei Produkt- und Sektor-spezifische Anforderungen weitgehend unberücksichtigt. Zudem werde die Durchführung der Marktüberwachung zu detailliert in Zahl, Tiefe und Umfang der Maßnahmen vorgeschrieben. Die finanziellen Lasten hieraus trügen in Deutschland überwiegend die Länder. Hier müsse nachgebessert werden, fordert Zeil.

Entsprechend zieht der Minister das Fazit:

„Es wird deutlich, dass die Kommission das Paket noch erheblich nachbearbeiten muss. In der vorgelegten Form ist es nicht akzeptabel. Das hat auch der Deutsche Bundesrat klar geäußert.“

StMWIVT, PM v. 09.07.2013

Redaktionelle Anmerkung: Der Vorschlag der Kommission für eine „Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten“ ist Bestandteil des „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets“, das daneben auch einen Vorschlag für eine einzige Marktüberwachungsverordnung und einen mehrjährigen Aktionsplan zur für den Zeitraum 2013-2015 enthält.

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Verwaltung Schlagwörter: Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten

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