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StMELF: Sanierungsprogramm für den Waginger See – Gemeinden und Ministerium einigen sich auf Maßnahmenpaket

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Einigung am Waginger See: Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, haben sich die Bürgermeister der Seeanrainergemeinden mit dem Landwirtschaftsministerium auf ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in den See verständigt.

„Nach intensiver Ursachenforschung und Diskussion kann jetzt zügig gehandelt werden“, sagte der Minister.

Dreh- und Angelpunkt des Programms ist nach seinen Worten die vertrauensvolle und auf die spezielle Situation des Waginger Sees zugeschnittene Beratung der Landwirte, um eine möglichst seeverträgliche Wirtschaftsweise zu erreichen. Dazu werden am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein laut Brunner eigens Spezialberater angestellt, die anhand von Bodenuntersuchungsergebnissen und sogenannten „Hoftor-Bilanzen“ für jeden Betrieb Nährstoffüberschüsse ermitteln und für eine zielgenaue Düngung der einzelnen Flächen sorgen sollen.

Darüber hinaus soll den Landwirten am Waginger See der Einstieg in den ökologischen Landbau und die Teilnahme an gewässerschonenden Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms, wie etwa der Gülleinjektion, erleichtert werden: So ist ausnahmsweise auch im Übergangsjahr 2014 eine Neuantragstellung möglich. Demonstrationsbetriebe sollen veranschaulichen, wie Ökonomie und gewässerschonende Wirtschaftsweise in Einklang zu bringen sind. Betriebe, die am Seenprogramm teilnehmen, werden von den Seeanrainergemeinden mit einem attraktiven Siegel öffentlich ausgezeichnet. Außerdem wollen die Gemeinden im Rahmen der Initiative „boden.ständig“ des Amts für Ländliche Entwicklung Oberbayern Pufferflächen bereitstellen, um die Nährstofffracht aus den dränierten Flächen zu reduzieren. Mittelfristig soll auch die Entwässerung der Gemeindestraßen so gestaltet werden, dass dadurch keine Nährstoffe mehr in den See gelangen.

„Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, werden diese Maßnahmen zum Erfolg führen“, sagte Brunner.

StMELF, PM v. 10.07.2013