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StMJV: Justizministerin Beate Merk eröffnet Ausstellung zur Geschichte der Daktyloskopie im Münchener Justizpalast

10. Juli 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute im Münchener Justizpalast die Ausstellung „Kriminalistik und Erfindung der Daktyloskopie zur Aufklärung von Verbrechen“ eröffnet. Die Ausstellung ist dem aus Kroatien stammenden Ivan Vucetic gewidmet, welcher 1892 erstmals einen Doppelmord anhand von Fingerabdruckspuren aufklären konnte. Anlässlich der Eröffnung erklärte Justizministerin Merk, die gemeinsam mit der Republik Kroatien die Schirmherrschaft über die Ausstellung übernommen hat:

„Ich freue mich sehr, dass wir die Ausstellung gerade jetzt aus Anlass des EU-Beitritts Kroatiens in München zeigen können. Bayern hat Kroatien auf dem Weg in die Europäische Union von Anfang an aktiv begleitet und unterstützt. Umso schöner ist es, dass ich Kroatien jetzt als Vollmitglied in der Europäischen Union willkommen heißen kann. Ich hoffe sehr, dass die bayerische und die kroatische Justiz ihre erfolgreiche Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen werden.“

Die Daktyloskopie, d.h. die Personenidentifizierung mittels der Fingerabdrücke, ist aus der modernen Kriminalistik nicht mehr hinwegzudenken. Noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte die Identifizierung für erkennungsdienstliche Zwecke hauptsächlich mittels Körpermessungen. Erstmals 1892 wurde in Argentinien ein Mordfall mit Hilfe der Daktyloskopie aufgeklärt. Dem aus Kroatien stammenden Bediensteten der Polizei von La Plata Ivan Vucetic gelang es, eine Frau anhand eines am Tatort zurückgelassenen Fingerabdrucks als Mörderin ihrer Kinder zu identifizieren. Die Exponate der heute eröffneten Ausstellung sind in erster Linie Leihgaben des Polizeimuseums La Plata. In Zusammenarbeit mit der Bayerisch-Kroatischen Gesellschaft e.V. ist es jetzt gelungen, die Ausstellung nach München zu holen.

Die Ausstellung zur Geschichte der Daktyloskopie ist bis 1. August 2013 in der Lichthalle des Justizpalasts München zu sehen. Geöffnet ist die Ausstellung montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Der Eintritt ist kostenlos. Auf die Eingangskontrolle im Justizpalast weisen wir hin und bitten um Verständnis.

StMJV, PM v. 10.07.2013

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