Gesetzgebung

StMI: 6. Immobilienrechtstag in Regensburg

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Innenminister Joachim Herrmann hat heute beim 6. Immobilienrechtstag unter dem Motto ‚Grünes Baurecht und Energiewende‘ in Regenburg deutlich gemacht, dass Bayern auf eine konsequente Energiewende mit Augenmaß setze. So liege der Anteil erneuerbarer Energien in Bayern 2012 bereits bei 35 Prozent, während es deutschlandweit nur 23 Prozent waren.

„Das bayerische Ziel mit einem Anteil erneuerbarer Energien von 50 Prozent im Jahr 2021 liegt in greifbarer Nähe“, ist sich der Innenminister sicher.

Ebenso wichtig sei es aber, neben den rein ökologischen Aspekten auch die anderen Auswirkungen der Energiewende genau im Auge zu behalten:

„Dazu gehört die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen genauso wie die Akzeptanz in der Bevölkerung.“

Gerade für die Bürgerinnen und Bürger seien ein ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, eine geringstmögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und bezahlbare Strompreise entscheidende Faktoren. Daher sei unter anderem eine Reform des erneuerbaren Energiengesetzes dringend erforderlich, um einen weiteren Anstieg des Strompreises zu verhindern, so Herrmann.

Zum Ausbau der Windkraft in Bayern sagte der Innenminister, dass Bayern gemeinsam mit Sachsen eine Bundesratsinitiative gestartet habe, damit die Länder selber bestimmen können, ab welchen Mindestabständen zur Wohnbebauung Windkraftanlagen baurechtlich privilegiert sind. Zudem habe Bayern Hilfen für die Planung wie die ‚Gebietskulisse Windkraft‚ und den sogenannten ‚Windkrafterlass‘ erstellt. Darüber hinaus ergebe sich die Bedeutung der Energiewende für die Staatsregierung sowohl aus dem Klimakonzept als auch aus dem neuen Kapitel zur Energieversorgung im neugefassten Landesentwicklungsprogramm.

Neben dem sinnvollen Ausbau regenerativer Energien und einem Höchstmaß an Versorgungssicherheit ist für Herrmann vor allem das energieoptimierte Bauen ein wichtiges Schlüsselthema:

„Gerade beim Energieverbrauch in Gebäuden gibt es enorme Einsparpotentiale, sowohl beim Neubau als auch bei der energetischen Sanierung“, erklärte Herrmann und brachte es auf die einfache Formel: „Energie, die nicht gebraucht wird, muss auch nicht erzeugt werden.“

Bayern habe hier bereits jetzt Bemerkenswertes vorzuweisen, so der Innenminister. Dazu gehören herausragende Architekturprojekte, innovative technische Lösungen und Bauprodukte, integrierte städtebauliche Gesamtkonzepte, staatliche Förderprogramme und Modellprojekte sowie Forschungsvorhaben und neu eingerichtete Studiengänge an bayerischen Hochschulen. Außerdem gebe es bereits seit 2004 an der Obersten Baubehörde den Arbeitskreis ‚Energieeffizientes Bauen‘, eine Informations- und Wissensplattform.

Der vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die primärenergetischen Anforderungen um 25 Prozent zu erhöhen, erteilte Herrmann eine klare Absage:

„Das machen wir nicht mit! Völlig überzogene energetische Anforderungen treiben die Wohnungsbaukosten und Mieten in die Höhe.“

Laut einem Gutachten würden die Amortisationszeiträume für diese höheren Aufwendungen zwischen mindestens 32 und über 150 Jahren liegen werden. Das sei wirtschaftlich grober Unfug, so Herrmann.

Wie Herrmann erläuterte, sei der Staatliche Hochbau in Bayern bei der Energieeinsparung vorbildlich. Beispielsweise errichte Bayern neue Verwaltungsgebäude seit 2011 nur noch nach dem Passivhausstandard. Bei allen anderen staatlichen Hochbaumaßnahmen sollen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 um mindestens 30 Prozent unterschritten werden. Hierzu trage laut Herrmann auch ein bayerisches Sonderprogramm bei, das seit 2008 zusätzliche Mittel für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude bereitstellt.

„Seit 2008 haben wir durch die Sanierung staatlicher Gebäude bereits rund 34.000 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart“, so Herrmann. „2013/2014 werden bayernweit jährlich weitere 3.000 Tonnen an CO2-Einsparung dazukommen.“

StMI, PM v. 12.07.2013