Gesetzgebung

Landtag: Antrag zur Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags beschlossen

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Maximilianeum - Sitz des Bayerischen LandtagsDer Bayerische Landtag hat auf seiner 131. Plenarsitzung am 16.07.2013 die Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags beschlossen (PDF, 165 KB). Dabei hat er dem zugrundeliegenden Antrag der Fraktionen von CSU und FDP mit geringfügigen Änderungen zugestimmt.

Die beschlossenen Änderungen folgen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses (PDF, 136 KB) und wurden lediglich im Hinblick auf zwei Überschriften vorgenommen:

  • Die Überschrift zu Punkt Nr. II. wurde erweitert von „Rechtsanwälte“ zu „Entgeltliche Vertretung für oder gegen den Freistaat Bayern“;
  • die Überschrift zu Punkt Nr. VI wurde konkretisiert von „Hinweise auf Mitgliedschaft“ zu „Werbende Hinweise auf Mitgliedschaft“.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Volker Werner – Fotolia.com

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Net-Dokument BayRVR2013071601