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Staatskanzlei: Bayern hat starken Justizstandort noch weiter ausgebaut / Opferschutz und konsequente Bestrafung der Täter

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Ein erfolgreicher und verlässlicher Justizstandort Bayern ist Grundlage nicht nur für objektive und subjektive Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch für die fortbestehende wirtschaftliche Attraktivität Bayerns. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk:

„Dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Selbstständige, Handwerker oder Wirtschaftsunternehmen in Bayern schnell und sicher zu ihrem Recht kommen, ist ein bedeutender Standortvorteil. Das wurde uns auch im Rahmen einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte [PDF, 2 MB] bestätigt, der sich die Bayerische Justiz gestellt hat. Ergebnis: Weit überwiegende Zufriedenheit!“

Merk weiter: „Zum Erhalt und weiteren Ausbau des starken Justizstandorts Bayern haben wir kraftvoll in moderne Gerichte und sichere Gefängnisse investiert. Von 2008 bis 2013 haben wir rund 550 Millionen Euro für Baumaßnahmen in die Hand genommen, etwa für das Justizzentrum in Würzburg, das Zentraljustizgebäude in Hof, den Neubau der JVA Augsburg-Gablingen oder die neue Frauenanstalt in München. Um bei stetig steigenden Anforderungen die Spitzenstellung der bayerischen Justiz zu wahren, haben wir zudem die hohe Belastungssituation durch neue Stellen verbessert.“

Beispielsweise seien in der laufenden Legislaturperiode 85 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte, 48 Stellen für Rechtspfleger und 53 Stellen in der Bewährungshilfe geschaffen worden.

Justizministerin Merk: „In der Strafrechtspolitik haben wir unseren geradlinigen Weg unter der Überschrift ‚Opferschutz und Konsequenz bei der Bestrafung der Täter‘ fortgesetzt.“

Beispielhaft nannte sie dazu die „Stiftung Opferhilfe Bayern“, die seit Oktober 2012 schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfe für Geschädigte von Straftaten leistet, die weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten. Die Ministerin weiter:

„Potenzielle Opfer schützt auch, wer Rückfallgefahren bei Gewalt- und Sexualstraftätern reduziert. Deshalb haben wir die Weichen für einen weiteren massiven Ausbau der Sozialtherapie im bayerischen Strafvollzug gestellt. Ende 2014 werden insgesamt 385 Behandlungsplätze für Sexual- und Gewaltstraftäter zur Verfügung stehen. Zur Nachbetreuung entlassener Sexualstraftäter haben wir drei psychotherapeutische Fachambulanzen eingerichtet. Außerdem: Zum Schutz der Kinder wurden Therapiemöglichkeiten für Männer mit pädophilen Neigungen geschaffen, die noch nicht mit sexuellen Übergriffen auffällig geworden sind. Dazu wurde in Regensburg eine sexualwissenschaftliche Ambulanz eingerichtet.“

„Im Mai 2011 hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seinen Vorgaben zur Sicherungsverwahrung zudem vor enorme Herausforderungen gestellt“, so Merk weiter. „Die haben wir erfolgreich angepackt, um die Menschen auch zukünftig vor hochgefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern schützen zu können; vor allem, indem wir in Rekordzeit das Bayerische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz aus der Taufe gehoben und für Gesamtbaukosten von rund 24 Millionen Euro auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Straubing die baulichen Voraussetzungen für den weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung geschaffen haben.“

Verbraucherschutz schafft Lebensqualität. Im Mittelpunkt der Politik der Bayerischen Staatsregierung steht dabei der mündige Verbraucher mit seinen berechtigten Ansprüchen und Erwartungen.

„Mit zahlreichen Initiativen haben wir eine neue Ära des Verbraucherschutzes in Bayern eingeleitet“, so Merk. „Ein wichtiges Element: die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbraucherverbänden Verbraucherzentrale Bayern und VerbraucherService Bayern, die mit ihren 31 Beratungsstellen den Menschen mit Rat und Information zur Seite stehen.“

Der Mitteleinsatz für die unmittelbare Verbraucherarbeit in Bayern sei von 2008 bis 2013 um ca. 1,5 Millionen Euro erhöht worden.

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung als erste Landesregierung von der Verordnungsermächtigung des Mietrechtsänderungsgesetzes Gebrauch gemacht hat:

„Wohnraum muss für die Menschen bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir in einem ersten Schritt die schnellste Mietbremse Deutschlands für München eingeführt, mit der die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt wurde. In einem weiteren Schritt werden wir bayerische Städte und Gemeinden vorschlagen, die noch im Sommer in die Verordnung aufzunehmen sind.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 16.07.2013