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Staatskanzlei: Staatsregierung will Aufbau klimatoleranter Mischwälder beschleunigen und schlummernde Holzvorräte mobilisieren

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Neue Förderanreize für Waldbesitzer und „Pakt für den Privatwald“ geplant / Forstminister Brunner: „Wir wollen Bewirtschaftungsanreize schaffen und die Zusammenarbeit mit den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen verbessern“ / Freistaat für integrative Forstwirtschaft: Naturschutz und Holznutzung auf gleicher Fläche kein Widerspruch

Die Staatsregierung will den Aufbau stabiler und widerstandsfähiger Mischwälder in Bayern beschleunigen und die in kleinen Privatwäldern noch „schlummernden“ Holzvorräte mobilisieren. Wie Forstminister Helmut Brunner in der Kabinettsitzung in München mitteilte, sollen dazu neue Förderanreize für die privaten Waldbesitzer geschaffen und ihre Selbsthilfeeinrichtungen mit einem „Pakt für den Privatwald“ gestärkt werden. Dem Minister zufolge erschweren die im Privatwald oft geringen Besitzgrößen von durchschnittlich zwei Hektar ein zügiges Vorankommen beim Umbau gefährdeter Nadelwälder in klimatolerante Mischwälder. Gleichzeitig steigt durch Erbfolge beständig die Zahl „urbaner“ Waldbesitzer, die mangels räumlicher Nähe, Zeit, Ausrüstung und Fachwissen ihre Wälder nicht mehr selbst bewirtschaften können.

„Wir müssen wirksame Bewirtschaftungsanreize schaffen und die Zusammenarbeit mit den Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen verbessern“, sagte Brunner.

Nur so könne man die ehrgeizigen Ziele erreichen, bis zum Jahr 2020 rund 100.000 Hektar Waldfläche in zukunftsfähigen Mischwald umzubauen und die Rohstoffversorgung der gerade im ländlichen Raum so bedeutenden Holzwirtschaft dauerhaft zu sichern.

Nach Aussage des Ministers sollen die forstlichen Förderprogramme ab Januar attraktiver und unbürokratischer gestaltet werden, um vor allem die Besitzer kleinerer Privatwälder zu animieren, ihre Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen. Dabei sollen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. So soll etwa das neue bayerische Standort-Informationssystem (BaSIS) mit seiner flächendeckenden Risikobeurteilung der Baumarten genutzt werden, um fundierte Anbauempfehlungen aussprechen zu können. Bei der Pflanzung und natürlichen Verjüngung von Wäldern gibt es künftig für standörtlich geeignete, klimataugliche Laubbaum- und Nadelbaumarten finanzielle Zuschüsse. Wo der Umbau der Wälder am dringlichsten ist sowie bei Kleinflächen sollen Förderzuschläge zusätzliche Bewirtschaftungsimpulse verleihen. Zudem soll über Förderanreize auch die Erschließung von bisher kaum zugänglichen Waldflächen vorangebracht werden, um Waldumbau und Waldpflege überhaupt erst zu ermöglichen. Der geplante „Pakt für den Privatwald“ soll darüber hinaus die Unterstützung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse als Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzer verbessern. Ihnen kommt laut Brunner bei der Weiterentwicklung der Forstwirtschaft eine zentrale Bedeutung zu, denn:

„Sie müssen über Waldpflege- und Nutzungsverträge die Bewirtschaftung überall dort sicherstellen, wo sich die eigentlichen Besitzer nicht mehr selbst um ihre Flächen kümmern können.“

Der geplante „Pakt für den Privatwald“ sei deshalb ein „wichtiges Signal für die Stärkung des ländlichen Raums“.

Mit einer Fläche von 2,5 Millionen Hektar prägt der Wald in Bayern nach Aussage des Ministers entscheidend die Kulturlandschaft und ist zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Angesichts der enormen Bedeutung für Mensch und Natur stehe der Aufbau und Erhalt nachhaltig und naturnah bewirtschafteter, stabiler Wälder im Mittelpunkt bayerischer Forstpolitik. Laut Brunner sind die vielfältigen und artenreichen Wälder Bayerns Ergebnis einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung über Generationen von Waldbesitzern hinweg. Dies zeige, dass Holznutzung und Naturschutz keine Gegensätze sind. Die bayerische Forstpolitik verfolge deshalb bei der Waldbewirtschaftung einen „integrativen Ansatz“, der Naturschutz und Holznutzung auf gleicher Fläche verbindet.

Brunner: „Dieser Ansatz wird den vielfältigen Ansprüchen der Gesellschaft am besten gerecht.“

Staatskanzlei, PM v. 16.07.2013