Gesetzgebung

StMAS: Mit schnellerer Anerkennung ausländischer Abschlüsse wichtigen Schritt gegen drohenden Fachkräftemangel gemacht – Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG)

©pixelkorn - stock.adobe.com

„Die heutige Verabschiedung unseres Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist für mich ein wesentlicher Schritt hin zu einer echten Willkommenskultur. Damit sorgen wir dafür, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Viele von ihnen haben in der Heimat eine Ausbildung absolviert. Von diesem Fachwissen und ihrer interkulturellen Kompetenz können wir nur profitieren. Das Gesetz schafft nun für viele bayerische Berufe erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf die zügige Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Pendant. Insbesondere im sozialen Bereich – für die Berufe Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Erzieherinnen und Erzieher – ergeben sich dadurch auch neue Chancen, dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen!“, so Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer heute in München nach der Plenarsitzung. Das BayBQFG tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Haderthauer weiter: „Mit dem BayBQFG haben wir den Stein ins Rollen gebracht. Jetzt müssen wir den Weg weiter gehen! Auch die Unternehmen sind gefragt, wenn es darum geht, Integration zu leben! So mancher bayerischer Arbeitgeber profitiert von der interkulturellen Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Mehrsprachigkeit und Sensibilität für den Umgang mit unterschiedlichen Kulturen tragen in unserer globalisierten Welt entscheidend zum Unternehmenserfolg bei.“

Seit Inkrafttreten des BQFG des Bundes wurden über 30.000 Anträge auf Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse gestellt – allerdings nur für bundesrechtlich geregelte Berufe. Die Anerkennung bayerischer landesrechtlich geregelter Berufe kann erst auf Grundlage dieses bayerischen BQFG erfolgen. Einige Ländergesetze sind bereits in Kraft, der überwiegende Teil der Länder muss mit eigenen Regelungen noch nachziehen.

StMAS, PM v. 16.07.2013