Gesetzgebung

StMAS: Bayern verdoppelt Blindengeld für Taubblinde – Bayerisches Blindengeldgesetz

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„Der Freistaat steht zu seiner besonderen Verantwortung für blinde Menschen. Bayern war das erste Bundesland, das am 1. Oktober 1949 ein Blindengeld als reine Landesleistung eingeführt hat. Heute setzen wir wieder ein Zeichen! Ich freue mich sehr, dass der Landtag die Einführung eines erhöhten Blindengeldes für taubblinde Menschen beschlossen hat. Für diese Menschen wird das bisherige Blindengeld in Höhe von 535 Euro monatlich auf 1070 Euro im Monat verdoppelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Damit können wir Menschen helfen, die in ihren Orientierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten in besonderem Maße eingeschränkt sind und deshalb einen erhöhten Assistenzbedarf im täglichen Leben haben“, freute sich Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München und ergänzte: „In der nächsten Legislaturperiode wollen wir die Situation schwer sehbehinderter, aber nicht völlig blinder Menschen näher betrachten. Auch diese Personengruppe ist im Alltag vielfachen Erschwernissen ausgesetzt, vor allem wenn noch eine schwere Hörstörung hinzukommt. Auch diesen Menschen werde ich mein besonderes Augenmerk widmen.“

Das Blindengeld dient als Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen etwa für Hilfs- und Pflegeleistungen oder die Anschaffung von blindengerechten Hilfsmitteln. Es wird einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt und setzt keine Pflegebedürftigkeit voraus. Auch taubblinde Menschen haben bisher das normale Blindengeld in Höhe von 535 Euro monatlich erhalten. Anträge auf Taubblindengeld können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth gestellt werden (www.zbfs.bayern.de).

StMAS, PM v. 17.07.2013